Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Archiv - Allgemeines Verwaltungsrecht

 
Die Beiträge aus dem Archiv sind auch auf der Seite "Allgemeines Verwaltungsrecht - Einführung“ (Desktop-Version) systematisch geordnet aufgelistet.


 
(8 Beiträge im Archiv)
  • bunte Paragrafen
    Der Begriff des Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren

    Der wichtigste Begriff des Verwaltungsrechts ist der Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
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  • blaue Würfel mit Paragrafenzeichen
    Anhörung und Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung einer Behörde erheblichen Tatsachen zu äußern.
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  • goldener Paragraf im Kreis
    Zur Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes

    Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG, dass er dem Adressaten amtlich bekannt gemacht wird.
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  • Strichmännchen mit Tafel
    Bevollmächtigte und Beistände im Verwaltungsverfahren, § 14 VwVfG

    Gemäß § 14 Abs. 3 VwVfG soll sich die Behörde an den Verfahrensbevollmächtiggten wenden, wenn einer bestellt wurde.
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  • Hände auf Tastatur
    Elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Die Regelung des § 3 a VwVfG zur Elektronischen Kommunikation ist abgedruckt und wird kurz erläutert.
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  • Info-Symbol
    Zur Verletzung des Anhörungserfordernisses gemäß § 28 VwVfG

    Das Anhörungserfordernis gemäß § 28 VwVfG kann gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG entbehrlich gemacht werden.
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Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876