Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Der Begriff des Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren

2. Dezember 2009, aktualisiert am 2. Dezember 2009

Der wichtigste Begriff des Verwaltungsrechts ist der Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und diese auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Gegen den Verwaltungsakt kann innerhalb einer Frist eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden, § 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Gerichtsverfahren setzt heute gemäß dem Bürokratieabbaugesetz (in Nordrhein-Westfalen) nicht mehr in jedem Fall ein Vorverfahren gemäß den §§ 68 ff. VwGO voraus.

Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das förmliche Verfahren bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird (§ 28 VwVfG), das Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG), … die Begründung des Verwaltungsaktes (§ 39 VwVfG), das Ermessen (§ 40 VwVfG), die Bekanntgabe (§ 41 VwVfG), die Bestandskraft (§§ 43 ff. VwVfG), …

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gibt die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen die verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Behörde vor.


mehr zum Thema:


Auf der folgenden Einführungsseite liste ich ca. 10 Beiträge rund um das Allgemeine Verwaltungsrecht auf:
  • Übersicht - PlatzhalterAllgemeines Verwaltungsrecht - Einführung

    Auf der Seite Allgemeines Verwaltungsrecht bespreche ich insbesondere Fragestellungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz. ... | mehr

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • goldener Paragraf im Kreis Zur Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes

    Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes ist gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG, dass er dem Adressaten amtlich bekannt gemacht wird. ... | mehr

  • Strichmännchen mit Tafel Bevollmächtigte und Beistände im Verwaltungsverfahren, § …

    Gemäß § 14 Abs. 3 VwVfG soll sich die Behörde an den Verfahrensbevollmächtiggten wenden, wenn einer bestellt wurde. ... | mehr

  • blaue Würfel mit Paragrafenzeichen Anhörung und Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung einer Behörde erheblichen Tatsachen zu äußern. ... | mehr

Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

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