Der gemäß § 24 SGB VIII zuzuteilende Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung muss „wohnortnah“ gelegen sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Kindertageseinrichtung in einer Wegstreckenentfernung von bis zu 5 km vom Wohnort des Kindes gelegen ist. Jenseits der 5 km-Entfernungsgrenze liegende Einrichtungen sind angesichts der im städtischen Bereich bestehenden Verkehrsdichte für das Kind und die Eltern regelmäßig unzumutbar. …
An die Bestimmung des Förderortes entgegen dem Elternwillen gemäß § 20 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hohe Anforderungen zu stellen. Allein die Aussage, dass an einer bestimmten Schule das für die Beschulung eines Schülers erforderliche Personal nicht zur Verfügung steht, genügt nicht.
Neben der Darlegung des besonderen Förderbedarfs des Schülers muss dargetan werden, …