Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Beitrags­pflicht für Kraft­fahrzeuge und Betriebs­stätten im Rund­funk­beitrags­staats­vertrag

§ 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) und die dort behandelte Beitragspflicht für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge bildet den Ausgangspunkt verschiedener Streitigkeiten. Nachfolgend zeige ich einige Entscheidungen aus der 2. Instanz zur Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge und für Betriebsstätten im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30. Oktober 2015 – 7 BV 15.344 (nicht rechtskräftig) zur Beitragspflicht eine … […]

Rundfunkbeiträge im Studentenwohnheim

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 a) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) sind nicht bei ihren Eltern lebende Studenten von der Rundfunkbeitragspflicht befreit, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten. Andernfalls müssen Studenten ggf. Rundfunkbeiträge zahlen, selbst wenn sie in einem Wohnheim leben, in dem die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 StBV erfüllt sind. Gemäß § 3 Abs. 1 RBStV ist eine Wohnung unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird (Nr. 1) und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann (Nr. 2).

Rundfunkbeitrag für eine gleichzeitig als Wohnraum und Anwaltskanzlei genutzte Wohnung

„Der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist vom Wohnungsinhaber auch dann zu entrichten, wenn sich in der Wohnung eine beitragspflichtige Betriebsstätte (Rechtsanwaltskanzlei) befindet.“

So lautet der Leitsatz des Urteils des VGH München vom 22. Juni 2016 (7 BV 15.1956). Daraus folgt allerdings nur, dass der Beitrag im privaten Bereich zu entrichten ist, nicht hingegen für den geschäftlichen Bereich (wenn privat gezahlt wird). …

Rechtswidriges Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge

Mit ungewohnter Deutlichkeit nimmt der lesenswerte Beschluss des LG Tübingen vom 16. September 2016 (5 T 232/16) zu Beschlüssen des Bundesgerichtshofes Stellung, in den der BGH Rundfunkbeiträge als fällig erachtet, ohne dass dazu ein Bescheid existiert …

[10] …

[14] Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. …

Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt

… Das Gericht verneinte aber die Verwaltungsaktsqualität der Zahlungsaufforderung und lehnte deshalb den Antrag ab:

[Rdnr. 20] II. 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist unzulässig. Aufschiebende Wirkung kann gemäß § 80 Abs. 1 VwGO nur einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt zukommen. …

Rundfunkgebühren und Geltung des VwVfG – Erstattung von Kosten des Rechtsanwaltes

Gerne verweist die Gebühreneinzugszentrale darauf, dass gemäß § 2 Abs. 1 VwVfG NW das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für das Verfahren der GEZ gelte. Zuletzt wurde einem Mandanten von mir in einem erfolgreich geführten Widerspruchsverfahren mit dieser Begründung der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 80 VwVfG verwehrt. Gemäß § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG hat die Behörde bei […]