§ 53 SchulG NRW
(4 Beiträge mit dem Stichwort § 53 SchulG NRW)
Ordnungsmaßnahmen der Schule bei außerschulischem Verhalten
Außerschulisches Verhalten soll nur dann zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme führen, wenn es unmittelbar störende Auswirkungen auf den ...
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Schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen wegen Besitz, Konsum und Weitergabe von Drogen
Immer wieder müssen sich Verwaltungsgerichte mit der Fragestellung befassen, ob der Besitz, der Konsum und/oder die Weitergabe ...
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Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Anhörung in Schulrechtsangelegenheiten
§ 14 Abs. 4 S. 1 VwVfG sieht vor, dass ein Beteiligter zu Verhandlungen und Besprechungen mit ...
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Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG – vom Verweis bis zur Entlassung
In § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW sind die schulischen Maßnahmen, ...
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