Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Abgabenrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Baurecht
    • Besonderes Verwaltungsrecht
    • öffentliches Dienstrecht
    • öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen
    • Verwaltungsprozess­recht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Startseite  Besonderes Verwaltungsrecht - Übersicht  7. Hunderecht

Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LHundG NRW

7. Dezember 2009, aktualisiert am 7. Dezember 2009

Das Verwaltungsgericht Aachen beschäftigte sich in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 5. November 2008 (6 L 425/08) ausführlich mit der Zuverlässigkeit nach § 7 LHundG, die der Halter eines gefährlichen Hundes gemäß § 3 LHundG, aber auch der Halter eines Hundes gemäß § 10 LHundG haben muss. Im Beispielsfall wurde die Halterin eines Rottweilers als nicht zuverlässig angesehen und der Rottweiler in ein Tierheim gebracht. Die der Halterin zuvor erteilte Erlaubnis war widerrufen worden. Gegen die Halterin war innerhalb der letzten fünf Jahre ein Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Körperverletzung rechtskräftig geworden. Die verhängten Strafen lagen jeweils unter drei Monaten. Das Verwaltungsgericht sah die Halterin als unzuverlässig an und lehnte auch den geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe ab:

…
Die Tatbestände des § 7 Abs. 1 LHundG NRW, bei deren Vorliegen in der Regel die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt, haben keinen abschließenden Charakter, so dass die Unzuverlässigkeit auch auf anderen Gründen beruhen kann, denen ein vergleichbares Gewicht oder eine vergleichbare Bedeutung für eine verhaltensgerechte und sichere Hundehaltung zukommt.
…
Bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB handelt es sich um eine Straftat gegen das Vermögen i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LHundG NRW.
…
Daneben ergibt sich eine Unzuverlässigkeit der Antragstellerin i. S. d. § 7 Abs. 1 LHundG NRW aber auch aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wegen des in § 7 Abs. 1 LHundG NRW nicht benannten Straftatbestandes der Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB ebenfalls durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen vom …
…
Entgegen der mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2008 vorgetragenen Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin entfällt der Tatbestand des § 7 Abs. 1 LHundG NRW nicht deswegen, weil die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 LHundG NRW zum Nachweis der Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zu beantragen hat, in dieses gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG lediglich Verurteilungen, durch die auf Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist, aufgenommen werden, derartige (rechtskräftige) Verurteilungen im Falle der Antragstellerin innerhalb der maßgeblichen Fünf-Jahres-Frist aber nicht gegeben sind.
Diese Sichtweise findet bereits im Wortlaut des § 7 Abs. 1 LHundG NRW keine Stütze. Die Bestimmung legt keine Untergrenze im Hinblick auf die Berücksichtigungsfähigkeit der verhängten (Geld-)Strafe fest, sondern stellt auf das Faktum der Verurteilung ab.
…


mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Besonderen Verwaltungsrecht liste ich systematisch geordnet auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Übersicht - PlatzhalterÜbersicht - Besonderes Verwaltungsrecht

    Auf der Seite Besonderes Verwaltungsrecht bespreche ich insbesondere Fragestellungen aus dem Abfallrecht, Auslaenderrecht, Hunderecht, Kommunalrecht, Schulrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. ... | mehr

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • rotes Buch mit Paragraf Die Anordnungsbefugnis der Behörden im LHundG …

    Bei Vorliegen einer "im Einzelfall bestehenden Gefahr" kann die Behörde Anordnungen treffen, um von dem Hund ausgehende Gefahren abzuwehren, § 12 Abs. 1 LHundG. ... | mehr

  • Schaubild Hunderassen Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG)

    Beratungsmaterialien zum LHundG - eine kostenlose Kommentierung zum Landeshundegesetz (LHundG) für den Rechtsanwalt und den Rechtssuchenden ... | mehr

  • Bundesverwaltungsgericht erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde

    Der Artikel beschäftigt sich mit der Hundesteuer, insbes. der Frage, ob und inwieweit gefährliche Hunde durch Hundesteuersatung höher besteuert werden dürfen. ... | mehr

Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Hund springt über Hindernis

  • Kommentar schreiben
  • mehr zum Thema

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG