Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Nachveranlagung von Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)?

Gemeinden sind verpflichtet, Gebühren nach Maßgabe der Gesetze bzw. der Satzungen zu erheben. Die Gebühren sollen in voller Höhe erhoben werden.

Soll eine Nachveranlagung erfolgen, so ist in dem Nachveranlagungsbescheid klar zum Ausdruck zu bringen, ob der Ursprungsbescheid aufgehoben wird oder …