Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Nachveranlagung von Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)?

3. April 2009, aktualisiert am 3. April 2009 | 1 Kommentar

Männchen auf Geldbündel sitzend neben Fragezeichen

Gemeinden sind verpflichtet, Gebühren nach Maßgabe der Gesetze bzw. der Satzungen zu erheben. Die Gebühren sollen in voller Höhe erhoben werden.

Soll eine Nachveranlagung erfolgen, so ist in dem Nachveranlagungsbescheid klar zum Ausdruck zu bringen, ob der Ursprungsbescheid aufgehoben wird oder ob lediglich eine Nachveranlagung über den Unterschiedsbetrag erfolgt.

Ob eine Nachveranlagung vorgenommen werden darf, hängt maßgeblich davon ab, ob die ursprüngliche, bestandskräftige Veranlagung rechtswidrig oder rechtmäßig war. Es kommt dann entweder § 130 AO (Rücknahme) oder § 131 AO (Widerruf) zur Anwendung. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob der Ausgangsbescheid belastend oder begünstigend war. Die Rücknahme bzw. der Widerruf eines begünstigenden Bescheides ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, § 130 Abs. 2 bzw. § 131 Abs. 2 AO.


mehr zum Thema:



 
Weitere Beiträge zum Abgabenrecht liste ich systematisch geordnet auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Übersicht - Abgabenrecht

    Auf der Seite Abgabenrecht liste ich Fragestellungen zum Recht der Steuern, Gebühren und Beiträge auf. ... | mehr


 
Weitere Beiträge zum Abfallrecht liste ich systematisch geordnet auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Übersicht - Abfallrecht

    Auf der Seite "Besonderes Verwaltungsrecht" - Abfallrecht bespreche ich insbesondere Fragestellungen zum KrW-AbfG. ... | mehr


 
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • roter Schild mit Paragraf
    Kommunale Abgaben in den Haushaltsplänen von …

    Gemäß § 1 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) sind Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, nach … | mehr

  • Waage silbern
    Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung Art. 3 Abs. …

    Gemäß dem BVerwG fordert der Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG im Abgabenrecht nicht … | mehr

  • Männchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne
    Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung gemäß Art. 3 …

    Im Abgabenrecht beinhaltet das Sozialstaatsprinzip die Verpflichtung des Staates, bei der Abgabenerhebung die Leistungsfähigkeit des … | mehr


 
Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Männchen auf Geldbündel sitzend neben Fragezeichen

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG