Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken – BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08)

8. Februar 2010, aktualisiert am 8. September 2016 | 2 Kommentare

Gerichtssymbole - Hammer, Gebäude, Paragraf

Die Leistsätze des Bundesverfassungsgerichts lauten:

1. Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten – hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie – miterfassen, um bei diesen besonders starke Belastungen zu vermeiden.

2. Es stellt einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Besucherräume in Diskotheken untersagt sind.


mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Besonderen Verwaltungsrecht liste ich systematisch geordnet auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Übersicht - Besonderes Verwaltungsrecht

    Auf der Seite Besonderes Verwaltungsrecht bespreche ich insbesondere Fragestellungen aus dem Abfallrecht, Auslaenderrecht, Hunderecht, Kommunalrecht, Schulrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. ... | mehr

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • Bauzeichnung mit Bleistift und Anspitzer
    Öffentliches Baurecht und Nachbarschutz

    Nachbarstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht spielen in der Alltagspraxis eine große Rolle. Bauvorhaben müssen sowohl nach dem … | mehr

  • Paragrafenmännchen mit Schwertern
    Bestimmung des Förderortes entgegen dem Elternwillen

    An die Bestimmung des Förderortes entgegen dem Elternwillen gemäß § 20 Abs. 4 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sind … | mehr

  • Gerichtssymbol - Gerichtsgebäude
    Entziehung der Fahrerlaubnis und Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – eine doppelte Strafe?

    Für den Betroffenen ist die Sache ärgerlich und auch nicht ganz nachvollziehbar – die Entziehung der … | mehr

Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Joachim meint

    29. Juni 2010

    So ganz verstehe ich diesen Nebensatz nicht:
    >wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Besucherräume in >Diskotheken untersagt sind

    Gleichzeitig möchte ich auch die Gelegenheit nutzen um an die Volksabstimmung zum Nichtraucherschutz am 4. Juli nutzen: Also Mitmachen ist Pflicht!

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      12. Juli 2010

      Hallo Herr Kollege,

      ich schau mir das noch einmal in aller Ruhe an!

      Grüße
      Sönke Nippel

      antworten
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Gerichtssymbole - Hammer, Gebäude, Paragraf

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM

ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲