Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken – BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08)

Die Leistsätze des Bundesverfassungsgerichts lauten:

1. Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten – hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie – miterfassen, um bei diesen besonders starke Belastungen zu vermeiden.

2. Es stellt einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Besucherräume in Diskotheken untersagt sind.

Beitrag vom 8. Februar 2010, aktualisiert am 8. Februar 2010

mehr zum Thema:


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  • Verwaltungsrecht in Stichworten Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

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2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Joachim meint

    29. Juni 2010

    So ganz verstehe ich diesen Nebensatz nicht:
    >wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Besucherräume in >Diskotheken untersagt sind

    Gleichzeitig möchte ich auch die Gelegenheit nutzen um an die Volksabstimmung zum Nichtraucherschutz am 4. Juli nutzen: Also Mitmachen ist Pflicht!

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      12. Juli 2010

      Hallo Herr Kollege,

      ich schau mir das noch einmal in aller Ruhe an!

      Grüße
      Sönke Nippel

      Antworten

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