Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Abgabenrecht
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
    • Baurecht
    • Besonderes Verwaltungsrecht
    • öffentliches Dienstrecht
    • öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen
    • Verwaltungsprozess­recht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite  Abgabenrecht  1. Kommunalabgaben

Kommunale Abgaben in den Haushaltsplänen von Remscheid und Wuppertal

6. August 2009, aktualisiert am 27. Februar 2023

Gemäß § 1 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW) sind Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt, nach Maßgabe des KAG Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmen.

Die „Einnahmen aus ordentlichen Erträgen“ in Höhe von ca. 233 Millionen Euro (Remscheid) bzw. 918 Millionen Euro (Wuppertal) bestanden laut den Haushaltsplänen 2008 aus Steuern in Höhe von ca. 130 bzw. 376 Millionen € und aus „sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“ in Höhe von 11,92 (Remscheid) bzw. 181,07 Millionen € (Wuppertal).

Das KAG unterscheidet Steuern, Gebühren und Beiträge:

1. Steuern

Zu den kommunalen Steuern „im engeren Sinne“ gehören im Wesentlichen die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Hunde- und die Vergnügungssteuer, vgl. auch § 3 KAG. Die Gemeinden setzen die Gewerbe- und Grundsteuer fest. Die Gemeinden beschließen über die Hebesätze. Für die Hunde- und Vergnügungssteuer haben die Gemeinden von ihrem „Steuerfindungsrecht“ Gebrauch gemacht.

Die Haushaltspläne für Remscheid und Wuppertal 2008 wiesen für die Gewerbesteuer zu erwartende Einnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro (Remscheid) bzw. 165 Millionen Euro (Wuppertal) aus. Auf die Grundsteuer sollten 18,3 bzw. ca. 56 Millionen Euro, auf die Hundesteuer 0,6 bzw. 1,8 Millionen Euro und auf die Vergnügungssteuer 0,9 bzw. 2,3 Millionen Euro entfallen.

Hinzu kommen dann noch die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern. Dies sind keine kommunalen Steuern. Die Anteile an der Einkommensteuer wurden mit 42,3 Millionen Euro (Remscheid) bzw. 129,7 Millionen Euro (Wuppertal) und für den Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,8 bzw. mit 21 Millionen Euro benannt.

2. Gebühren

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistungen erhoben werden, § 4 KAG.

Im Remscheider Haushaltsplan werden unter „Gebühren“ Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren in Höhe von 11,9 Millionen € benannt. In Remscheid zählen dazu dann „Verwaltungsgebühren“ als Leistungsentgelte für die Inanspruchnahme von Amtshandlungen, wie die Passerstellung und Genehmigungsgebühren sowie Benutzungsgebühren (z. B. für den Kindergarten, Rettungsdienst und den Friedhof).
Die „wichtigen“ Gebühren wie z. B. die Abfall-, Abwasser und Straßenreinigungsgebühren werden in dem Remscheider Haushaltsplan 2008 nicht genannt.

In Wuppertal werden hingegen u. a. die Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren mit 26, 103 und 8 Millionen Euro beziffert. Wichtige Gebühren sind daneben auch noch die Rettungsdienstgebühr (9 Millionen Euro), die Kindergartengebühr (8 Millionen Euro) und die sonstigen Verwaltungsgebühren.

3. Beiträge

Schließlich sind die Beiträge gemäß § 8 KAG zu nennen. Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Anlagen dienen, § 8 Abs. 2 S. 1 KAG.

Zu den Gesamteinnahme und -ausgaben siehe auch hier im Forum die Seite „Remscheid, Daten und Fakten zu II.“ bzw. „Wuppertal, Daten und Fakten“, zu II. (Links:

https://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/remscheid-daten-und-fakten-zur-stadt-und-zur-geschichte-der-stadt-remscheid/

https://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/wuppertal-kurze-informationen-zu-wuppertal/)


mehr zum Thema:


Auf der folgenden Einführungsseite liste ich ca. 25 Beiträge rund um das Abgabenrecht auf:
  • Übersicht - PlatzhalterAbgabenrecht - Einführung

    Auf der Seite Abgabenrecht liste ich Fragestellungen zum Recht der Steuern, Gebühren und Beiträge auf. ... | mehr

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit verwaltungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den oben angesprochenen Themen:
  • roter Paragraf vor Geldbündeln Abgabenrecht – Abgaben im Bereich der …

    In dem Beitrag wird die grundlegende Konzeption der "Abgaben im Bereich der Verwaltungsgerichte" angesprochen. Es handelt sich im Wesentlichen um Kommunalabgaben ... | mehr

  • zwei Männchen Hände schüttelnd Verbindlichkeit von Vereinbarungen über Abgaben

    Durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind Vereinbarungen über Abgaben in der Regel ausgeschlossen. Ausnahme: § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB. ... | mehr

  • roter Paragraf hinter Schild, davor drei schwarze Paragrafen Das Steuerfindungsrecht der Gemeinden

    kurz wird das Steuerfindungsrecht der Gemeinden und dessen Herleitung aus der Verfassung gemäß Art. 28 und 105 Abs. 2 a GG angesprochen, § 3 KAG NW wird genannt ... | mehr

Über das Stichwort- und Paragrafenverzeichnis können Sie Informationen und Tipps zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen finden:
  • Verwaltungsrecht in Stichworten Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr

Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch das Stichwortverzeichnis und die Übersichtsseiten einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

roter Schild mit Paragraf

  • 1. Steuern
  • 2. Gebühren
  • 3. Beiträge
  • 1 Kommentar
  • mehr zum Thema

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 


ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG