Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt das Recht, welches in jedem Verwaltungsverfahren anzuwenden ist. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen.
Die maßgeblichen Regelungen zu den grundlegenden Rechtsinstituten werden durch die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG des Bundes, VwVfGe der Länder) getroffen.
Die wichtigsten Handlungsformen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind:
– der Verwaltungsakt (§§ 35 ff. VwVfG),
– der öffentlich-rechtliche Vertrag (54 ff. VwVfG),
– die besonderen Verfahrensarten (§§ 63 ff. VwVfG).
Allgemeines Verwaltungsrecht - Einführung
Der Begriff des Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren
Verwaltungsverfahrensrecht
Zur Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
Stichwortverzeichnis - Verwaltungsrecht in Stichworten und Paragrafen
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