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Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 35 Abs. 3 SchulG NRW
In Nordrhein-Westfalen können schulpflichtige Kinder – anders als in den meisten anderen Ländern – nur aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr ohne Wiederholungsmöglichkeiten vom Schulbesuch freigestellt werden. Die Einzelheiten regelt…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
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