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von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid
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Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG – vom Verweis bis zur Entlassung
In § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW sind die schulischen Maßnahmen, beginnend mit dem schriftlichen Verweis und endend mit der Verweisung von allen öffentlichen…
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