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Empfehlung für die weiterführende Schulform gemäß § 11 Abs. 4 SchulG NRW
Die Empfehlung für die weiterführende Schulform (z. B. die Gymnasial-empfehlung) ist in Nordrhein-Westfalen in § 11 Abs. 4 SchulG NRW (unten abgedruckt) geregelt. Die Empfehlung ist nach den jüngsten Gesetzes-änderungen…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
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