Auf der Übersichtsseite „Besonderes Verwaltungsrecht“ bespreche ich Fragestellungen aus den folgenden Bereichen, die ich zur besseren Übersicht in den folgenden „Unterabschnitten“ besprochen habe:
Unterteilung:
Das besondere Verwaltungsrecht regelt die speziellen Sachbereiche eines behördlichen Handelns. Beispielhaft können hier das Abfallrecht, das Abgabenrecht, das Abwasserrecht, das Asylrecht, das Ausländerrecht, das öffentliche Baurecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht, das Gewerberecht, das Hundrecht, das Kommunalrecht, … genannt werden. Eine Systematisierung fällt schwer.
Es kann zwischen Bundes-, Landes- und Gemeinderecht unterschieden werden. In vielen Bereichen ist heute auch das überlagernde Europarecht zu beachten.
Es kann auch folgende Grobstrukturierung des Besonderen Verwaltungsrechts gewählt werden:
- Ordnungsrecht – Recht der Gefahrenabwehr (Ausländerrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, öffentliches Straßenverkehrsrecht, Hunderecht …)
- Kommunalrecht – Gemeinde- und Kreisordnungen, … (zum Begriff / Definition „Kommunalrecht“ siehe auch mein Forum Kommunalrecht
- Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht – ROG, BauGB, …
- Wirtschaftsverwaltungsrecht – Gewerberecht, Kartellrecht, …
- Umweltrecht – Abfallrecht, Abwasserrecht, …
- Schul- und Hochschulrecht – Schulgesetze der Länder, HochschulrahmenG, …
- öffentliches Dienstrecht – Beamtenrecht, Wehr- und Zivildienstrecht, …
- Sozialrecht – SGB I, SGB II, …
(zu Fragen des Sozialrechts siehe auch Rechtsanwalt und Sozialrecht mit Artikeln zum Sozialrecht)
- Steuerrecht – Abgabenordnung, …
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