§ 14 PolG NRW nennt neben § 81 b StPO die Voraussetzungen für die Fertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen.
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I. Rechtsanspruch auf Vernichtung für jeden, der unschuldig in ein Ermittlungsverfahren geraten ist
Das VG Berlin …
II. Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen, die anlässlich eines Beleidigungsdeliktes gewonnen wurden
Der VGH München …