Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Inklusion und sonderpädagogischer Förderbedarf

In der Behindertenrechtskonvention wird der Integrationsansatz durch den Inklusionsansatz ersetzt: Es kommt nicht mehr darauf an, ob der Schüler den Anforderungen des jeweiligen Bildungsgangs gewachsen ist. Die Schule soll sich vielmehr den Bedürfnissen und Fähigkeiten des behinderten Schülers anpassen.

Art. 24 BRK verpflichtet die Länder, …