Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Inklusion und sonderpädagogischer Förderbedarf

In der Behindertenrechtskonvention wird der Integrationsansatz durch den Inklusionsansatz ersetzt: Es kommt nicht mehr darauf an, ob der Schüler den Anforderungen des jeweiligen Bildungsgangs gewachsen ist. Die Schule soll sich vielmehr den Bedürfnissen und Fähigkeiten des behinderten Schülers anpassen.

Art. 24 BRK verpflichtet die Länder, …

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

In Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren zu einer Entscheidung hinsichtlich eines eventuellen sonderpädagogischem Förderungsbedarfes in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke geregelt (im Folgenden: AO-SF).

§ 3 der AO-SF lautet:

(1) Bei Anhaltspunkten dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung …