Allein der Umstand, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in der Lage ist, eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille zu erreichen, kann eine Tatsache sein, die die Annahme von Alkoholmissbrauch bei Eignungszweifeln begründen kann!
Die Fahrerlaubnisbehörde darf also …