Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 35 SchulG NW – Beginn der Schulpflicht

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    Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 35 Abs. 3 SchulG NRW

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Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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