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	Kommentare für Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Kommentar zu Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG &#8211; vom Verweis bis zur Entlassung von Marcus		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/zu-schulischen-ordnungsmassnahmen-gemaess-53-schulg-vom-verweis-bis-zur-entlassung/#comment-196</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marcus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 2020 19:45:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meine Tochter ist vom 8.1 bis zum 20.1 suspendiert worden der Grund ist das sie angeblich ein Video gepostet hat was verboten ist pornografischer Inhalt ich schäme mich auch dafür und dulde sowas nicht aber dennoch wahr es privat und weit nach der Schulzeit nun wie gesagt ihnen Vorankündigung suspendiert im schreiben habe ich nicht mal den Grund erfahren auch vorher nie wegen irgendwas anderem Bescheid bekommen normales schulverhalten also meine Frage ist also ist es rechten sie ohne ein Gespräch der Eltern eine Mahnung oder anderes zu bekommen  von Schule für Die Zeit zu verweisen berufsschule 17 jahr lg m.b.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Tochter ist vom 8.1 bis zum 20.1 suspendiert worden der Grund ist das sie angeblich ein Video gepostet hat was verboten ist pornografischer Inhalt ich schäme mich auch dafür und dulde sowas nicht aber dennoch wahr es privat und weit nach der Schulzeit nun wie gesagt ihnen Vorankündigung suspendiert im schreiben habe ich nicht mal den Grund erfahren auch vorher nie wegen irgendwas anderem Bescheid bekommen normales schulverhalten also meine Frage ist also ist es rechten sie ohne ein Gespräch der Eltern eine Mahnung oder anderes zu bekommen  von Schule für Die Zeit zu verweisen berufsschule 17 jahr lg m.b.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Öffentliches Baurecht und Nachbarschutz von Julia Schwarzmann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/offentliches-baurecht/#comment-46</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia Schwarzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Dec 2019 15:29:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die ganze Gemeinde ist gegen den Bau von einer neuen Müllverbrennungsanlage einig. Wir machen uns Sorgen für den Einfluss von Abgase und Stäube auf unsere Gesundheit. Wir werden uns an einen Fachanwalt für Baurecht wenden, um eine Nachbarklage zu erstellen. Vielen Dank für den interessanten Beitrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ganze Gemeinde ist gegen den Bau von einer neuen Müllverbrennungsanlage einig. Wir machen uns Sorgen für den Einfluss von Abgase und Stäube auf unsere Gesundheit. Wir werden uns an einen Fachanwalt für Baurecht wenden, um eine Nachbarklage zu erstellen. Vielen Dank für den interessanten Beitrag.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Schulrecht: freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/freiwillige-wiederholung-abschlusspruefung/#comment-260</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jun 2019 10:29:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://forum-verwaltungsrecht.de/?p=1283#comment-260</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/freiwillige-wiederholung-abschlusspruefung/#comment-259&quot;&gt;Alexandra&lt;/a&gt;.

Hallo Alexandra,

&lt;a href=&quot;https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000640&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 39 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I &lt;/a&gt; NW entählt Regelungen zur Wiederhoung der 10. Klasse für das Land NRW.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/freiwillige-wiederholung-abschlusspruefung/#comment-259">Alexandra</a>.</p>
<p>Hallo Alexandra,</p>
<p><a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000640" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 39 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I </a> NW entählt Regelungen zur Wiederhoung der 10. Klasse für das Land NRW.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Rundfunkbeitrag für eine gleichzeitig als Wohnraum und Anwaltskanzlei genutzte Wohnung von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/rundfunkbeitrag-wohnung-betriebsstaette/#comment-307</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jun 2019 10:21:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/?p=5510#comment-307</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/rundfunkbeitrag-wohnung-betriebsstaette/#comment-306&quot;&gt;Ulf Rieg&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Rieg,

die GEZ würde ich an Ihrer Stelle darauf hinweisen, dass Sie unter Ihrer privater Anschrift auch die GmbH betreiben.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/rundfunkbeitrag-wohnung-betriebsstaette/#comment-306">Ulf Rieg</a>.</p>
<p>Hallo Herr Rieg,</p>
<p>die GEZ würde ich an Ihrer Stelle darauf hinweisen, dass Sie unter Ihrer privater Anschrift auch die GmbH betreiben.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Schulrecht: freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I von Alexandra		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/freiwillige-wiederholung-abschlusspruefung/#comment-259</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alexandra]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2019 14:40:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://forum-verwaltungsrecht.de/?p=1283#comment-259</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

mein Sohn ist auf der Gemeinschaftsschule. 

Kann er dort die 10. Klasse wiederholen? Ihm wurde von einem Lehrer gesagt dies wäre nicht möglich.

Viele Grüße 
Akexandra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mein Sohn ist auf der Gemeinschaftsschule. </p>
<p>Kann er dort die 10. Klasse wiederholen? Ihm wurde von einem Lehrer gesagt dies wäre nicht möglich.</p>
<p>Viele Grüße<br>
Akexandra</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Rundfunkbeitrag für eine gleichzeitig als Wohnraum und Anwaltskanzlei genutzte Wohnung von Ulf Rieg		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/rundfunkbeitrag-wohnung-betriebsstaette/#comment-306</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulf Rieg]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2018 08:09:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/?p=5510#comment-306</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bezahle privat GEZ Gebühren. Nun habe ich eine GmbH gegründet, zunächst mit meiner privaten Anschrift. Sie schreiben &quot;Der Rundfunkbeitrag im geschäftlichen Bereich ist nicht mehr zu entrichten, wenn der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich entrichtet wird!&quot;. Das ist schon mal erfreulich. 

Wie aber ist auf das Schreiben der GEZ zu reagieren? Ignorieren oder darauf hinweisen, dass ich bereits privat die GEZ Gebühren zahle?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ulf Rieg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich bezahle privat GEZ Gebühren. Nun habe ich eine GmbH gegründet, zunächst mit meiner privaten Anschrift. Sie schreiben &#8222;Der Rundfunkbeitrag im geschäftlichen Bereich ist nicht mehr zu entrichten, wenn der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich entrichtet wird!&#8220;. Das ist schon mal erfreulich. </p>
<p>Wie aber ist auf das Schreiben der GEZ zu reagieren? Ignorieren oder darauf hinweisen, dass ich bereits privat die GEZ Gebühren zahle?</p>
<p>Vielen Dank und freundliche Grüße<br>
Ulf Rieg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG) von Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/#comment-223</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Sep 2018 12:58:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=427#comment-223</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/#comment-222&quot;&gt;Katrin&lt;/a&gt;.

Hallo Katrin,

auf Ihre Frage vermag ich kaum eine Antwort zu geben ... vermutlich wird es ohne einen Wohnsitz schwer, ein zuständiges Veterinäramt zu finden ... auch dürfte so nur schwer zu bestimmen sein, welches Landesrecht auf Sie anzuwenden ist ...

Grüße
Sönke Nippel

Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/#comment-222">Katrin</a>.</p>
<p>Hallo Katrin,</p>
<p>auf Ihre Frage vermag ich kaum eine Antwort zu geben &#8230; vermutlich wird es ohne einen Wohnsitz schwer, ein zuständiges Veterinäramt zu finden &#8230; auch dürfte so nur schwer zu bestimmen sein, welches Landesrecht auf Sie anzuwenden ist &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
<p>Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Öffentliches Baurecht und Nachbarschutz von Thomas Mendel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/offentliches-baurecht/#comment-44</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas Mendel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Sep 2018 15:04:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?page_id=11#comment-44</guid>

					<description><![CDATA[Immer wieder gibt es Nachbarschaftsstreit mit ein und demselben Nachbarn. Man hat dann ja die Möglichkeit, Vergehen dem Ordnungsamt zu melden. Dieses scheint aber oft nicht die Entscheidungen zu treffen, die sinnvoll sind. Darum fragt man sich so manches Mal, ob der Gang zu einer Rechtsberatung nicht eine Alternative wäre.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder gibt es Nachbarschaftsstreit mit ein und demselben Nachbarn. Man hat dann ja die Möglichkeit, Vergehen dem Ordnungsamt zu melden. Dieses scheint aber oft nicht die Entscheidungen zu treffen, die sinnvoll sind. Darum fragt man sich so manches Mal, ob der Gang zu einer Rechtsberatung nicht eine Alternative wäre.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG &#8211; vom Verweis bis zur Entlassung von Thomas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/zu-schulischen-ordnungsmassnahmen-gemaess-53-schulg-vom-verweis-bis-zur-entlassung/#comment-192</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Sep 2018 10:14:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrte Herr Nippel,

ich habe eine Frage zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulg Abs. 3 Punkt 1 -3. die da wären:
&quot;(3) Ordnungsmaßnahmen sind

    der schriftliche Verweis,
    die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
    der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen:

Stellt die Reihenfolge der Ordnungsmaßnahmen eine Wertigkeit dar, speziell Punkt 2 und 3? 
Würde es also bedeuten, wenn ein Schüler mit der Ordnungsmaßnahme Punkt 2 &quot;Überweisung in eine paralle Klasse&quot; und ein anderer mit Punkt 3 &quot;Suspendierung vom Unterricht&quot; für 2 Wochen bestraft wird, für die gleiche gemeinsam ausgeführte Taten mit unterschiedlichem Beteiligungsanteil, das die Tat des Schülers mit der Überweisung in eine parallele Klasse von den Teilnehmern der Teilkonferenz als geringer schuldig bewertet wird, als die vom anderen Schüler, welcher vom Unterricht suspendiert wurde. Und ist die Suspendierung mit dem Höchstmaß von 14 Tagen noch extra verschärfend anzusehen.

Grüße und Besten Dank im Voaraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Herr Nippel,</p>
<p>ich habe eine Frage zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Schulg Abs. 3 Punkt 1 -3. die da wären:<br>
&#8222;(3) Ordnungsmaßnahmen sind</p>
<p>    der schriftliche Verweis,<br>
    die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,<br>
    der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen:</p>
<p>Stellt die Reihenfolge der Ordnungsmaßnahmen eine Wertigkeit dar, speziell Punkt 2 und 3?<br>
Würde es also bedeuten, wenn ein Schüler mit der Ordnungsmaßnahme Punkt 2 &#8222;Überweisung in eine paralle Klasse&#8220; und ein anderer mit Punkt 3 &#8222;Suspendierung vom Unterricht&#8220; für 2 Wochen bestraft wird, für die gleiche gemeinsam ausgeführte Taten mit unterschiedlichem Beteiligungsanteil, das die Tat des Schülers mit der Überweisung in eine parallele Klasse von den Teilnehmern der Teilkonferenz als geringer schuldig bewertet wird, als die vom anderen Schüler, welcher vom Unterricht suspendiert wurde. Und ist die Suspendierung mit dem Höchstmaß von 14 Tagen noch extra verschärfend anzusehen.</p>
<p>Grüße und Besten Dank im Voaraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG) von Katrin		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/#comment-222</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katrin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Aug 2018 09:12:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo :)

Durch Zufall habe ich Ihre Seite entdeckt. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Ich beabsichtige meinen Wohnsitz aufzugeben, mit einer kompletten Abmeldung in Deutschland. Ich möchte mit meinem Hund in ein Wohnmobil ohne festen Stellplatz ziehen. Allerdings ist es geplant mich weiterhin in Deutschland aufzuhalten, in verschiedenen Städten. Im Landeshundegesetzt NRW wurde ich leider nicht fündig ob die Haltegenehmigung eines Kat.1 Hundes unter diesen Bedingungen möglich ist, bzw. ob eine bestehenden Genehmigung entzogen werden kann, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind?

Mit freundlichem Gruß

Katrin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo 🙂</p>
<p>Durch Zufall habe ich Ihre Seite entdeckt. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.</p>
<p>Ich beabsichtige meinen Wohnsitz aufzugeben, mit einer kompletten Abmeldung in Deutschland. Ich möchte mit meinem Hund in ein Wohnmobil ohne festen Stellplatz ziehen. Allerdings ist es geplant mich weiterhin in Deutschland aufzuhalten, in verschiedenen Städten. Im Landeshundegesetzt NRW wurde ich leider nicht fündig ob die Haltegenehmigung eines Kat.1 Hundes unter diesen Bedingungen möglich ist, bzw. ob eine bestehenden Genehmigung entzogen werden kann, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind?</p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>Katrin</p>
]]></content:encoded>
		
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