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	Kommentare zu: Empfehlung für die weiterführende Schulform gemäß § 11 Abs. 4 SchulG NRW	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: frank		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-254</link>

		<dc:creator><![CDATA[frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 11:10:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Vielen Dank für die tolle Zusammenfassung.
Ein Hinweis:
Entsprechende Regelung ist in er aktuellen Version des Gesetzestextes unter § 11 Abs. &quot;5&quot; SchulG NRW aufgeführt...
LG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die tolle Zusammenfassung.<br>
Ein Hinweis:<br>
Entsprechende Regelung ist in er aktuellen Version des Gesetzestextes unter § 11 Abs. &#8222;5&#8220; SchulG NRW aufgeführt&#8230;<br>
LG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-253</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Dec 2016 12:04:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-253</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-252&quot;&gt;Vogel&lt;/a&gt;.

Schauen Sie sich doch einmal &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/&quot;&gt;diesen Artikel &lt;/a&gt;an. Evtl. ergit sich hieraus ja schon eine Antwort.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-252">Vogel</a>.</p>
<p>Schauen Sie sich doch einmal <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/">diesen Artikel </a>an. Evtl. ergit sich hieraus ja schon eine Antwort.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Vogel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-252</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vogel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2016 14:52:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-252</guid>

					<description><![CDATA[Mein Sohn besucht die 6. Klasse einer Realschule und soll jetzt wegen mangelnder Leistungen in Deutsch, Mathe und Englisch zum Ende des Schuljahres auf eine Hauptschule versetzt werden. Er wurde auf Grund seiner Herkunft in den letzten Monaten an der Realschule massiv gemobbt, so dass es zu diesem drastischen Leistungsabfall kam. Haben wir die Möglichkeit ihn auf eine Gesamtschule zu geben, wenn ja, was sind die Schritte?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Sohn besucht die 6. Klasse einer Realschule und soll jetzt wegen mangelnder Leistungen in Deutsch, Mathe und Englisch zum Ende des Schuljahres auf eine Hauptschule versetzt werden. Er wurde auf Grund seiner Herkunft in den letzten Monaten an der Realschule massiv gemobbt, so dass es zu diesem drastischen Leistungsabfall kam. Haben wir die Möglichkeit ihn auf eine Gesamtschule zu geben, wenn ja, was sind die Schritte?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-251</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 10:03:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-251</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-250&quot;&gt;Müller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Müller,

bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange gedauert hat ... aber, ich hatte einfach keine Zeit, um mich mit den Gesetzesänderungen und deren Folgen intensiv zu beschäftigen ... Dennoch habe ich die obigen Ausführungen konkretisiert ...

Auch jetzt sind für mich die Änderungen und deren Folgen nicht gänzlich überschaubar ...

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-250">Müller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Müller,</p>
<p>bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange gedauert hat &#8230; aber, ich hatte einfach keine Zeit, um mich mit den Gesetzesänderungen und deren Folgen intensiv zu beschäftigen &#8230; Dennoch habe ich die obigen Ausführungen konkretisiert &#8230;</p>
<p>Auch jetzt sind für mich die Änderungen und deren Folgen nicht gänzlich überschaubar &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-250</link>

		<dc:creator><![CDATA[Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 16:14:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-250</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel, 
funktioniert das Forum nicht mehr? 
Alles ist durchgestriochen? 
Falls Sie noch die Frage zu den Auswahlkriterien für die Gymnasien nach Empfehlung s.o. beantworten würden, wäre ich dankbar. 
Viele Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,<br>
funktioniert das Forum nicht mehr?<br>
Alles ist durchgestriochen?<br>
Falls Sie noch die Frage zu den Auswahlkriterien für die Gymnasien nach Empfehlung s.o. beantworten würden, wäre ich dankbar.<br>
Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-249</link>

		<dc:creator><![CDATA[Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 22:04:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-249</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Rechsanwalt Nippel, 
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Frage. Nach welchen Kriterien kann ein Gymnasium angemeldete Schüler abweisen, falls es zu viele Anmeldungen hat. 
Kann das Gymnasium zuerst die Schüler abweisen, die nur eine eingeschränkte Empfehlung bekommen haben? Oder werden diese gleich behandelt wie Schüler mit vollständiger Empfehlung? 
Oder werden z.B. die Schüler abgewiesen, die den weitesten Weg haben?  
Ich wäre Ihnen für eine Beantwortung sehr dankbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Rechsanwalt Nippel,<br>
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Frage. Nach welchen Kriterien kann ein Gymnasium angemeldete Schüler abweisen, falls es zu viele Anmeldungen hat.<br>
Kann das Gymnasium zuerst die Schüler abweisen, die nur eine eingeschränkte Empfehlung bekommen haben? Oder werden diese gleich behandelt wie Schüler mit vollständiger Empfehlung?<br>
Oder werden z.B. die Schüler abgewiesen, die den weitesten Weg haben?<br>
Ich wäre Ihnen für eine Beantwortung sehr dankbar.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-248</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 11:41:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-248</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-247&quot;&gt;Müller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr/Frau Müller,

nachfolgend zitiere ich als Antwort nur aus einem Aufsatz von Prof. Beaucamp mit dem Titel &quot;Neues zum Rechtsschutz gegen die verbindliche Schulwahlempfehlung&quot; in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2009, 280 ff.:

&lt;em&gt;&quot;Festzuhalten ist also, dass die verbindliche Schulwahlempfehlung der Grundschule mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO bzw. einer Verpflichtungsklage angegriffen werden kann. Wie bei der Kontrolle von Prüfungsentscheidungen wird der Klassenkonferenz allerdings ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zugestanden. Damit beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf Beurteilungsfehler. Rechtsmittel haben also nur dann Erfolg, wenn die Grundschulempfehlung auf Verfahrensfehlern oder Verstößen gegen anzuwendendes Recht beruhte, die Lehrer einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde legten, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstießen oder sich von sachfremden bzw. willkürlichen Erwägungen leiten ließen.&quot;
&lt;/em&gt;

Also - Rechtsschutz gegen die Grundschulempfehlung (nicht erst gegen den Prognoseunterricht) ist möglich. Ob allerdings schon die Erwähnung negativer Punkte als Verstoß gegen Bewertungsgrundsätze gelten kann, müsste vertieft geprüft werden. Dazu wäre aber die genaue Kenntnis des Sachverhalts erforderlich. Allerdings sollten Sie sich meines Eraschten eigentlich auf die erfolgreiche Durchführung des Prognoseunterrichts gemäß § 8 Abs. 6 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) konzentrieren.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-247">Müller</a>.</p>
<p>Hallo Herr/Frau Müller,</p>
<p>nachfolgend zitiere ich als Antwort nur aus einem Aufsatz von Prof. Beaucamp mit dem Titel &#8222;Neues zum Rechtsschutz gegen die verbindliche Schulwahlempfehlung&#8220; in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2009, 280 ff.:</p>
<p><em>&#8222;Festzuhalten ist also, dass die verbindliche Schulwahlempfehlung der Grundschule mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO bzw. einer Verpflichtungsklage angegriffen werden kann. Wie bei der Kontrolle von Prüfungsentscheidungen wird der Klassenkonferenz allerdings ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zugestanden. Damit beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf Beurteilungsfehler. Rechtsmittel haben also nur dann Erfolg, wenn die Grundschulempfehlung auf Verfahrensfehlern oder Verstößen gegen anzuwendendes Recht beruhte, die Lehrer einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde legten, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstießen oder sich von sachfremden bzw. willkürlichen Erwägungen leiten ließen.&#8220;<br>
</em></p>
<p>Also &#8211; Rechtsschutz gegen die Grundschulempfehlung (nicht erst gegen den Prognoseunterricht) ist möglich. Ob allerdings schon die Erwähnung negativer Punkte als Verstoß gegen Bewertungsgrundsätze gelten kann, müsste vertieft geprüft werden. Dazu wäre aber die genaue Kenntnis des Sachverhalts erforderlich. Allerdings sollten Sie sich meines Eraschten eigentlich auf die erfolgreiche Durchführung des Prognoseunterrichts gemäß § 8 Abs. 6 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) konzentrieren.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-247</link>

		<dc:creator><![CDATA[Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 20:34:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-247</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel, 
die Empfehlung ist doch mit einem Wortgutachten (Begründung der Empfehlung) verbunden. Gibt es Einschränkungen für dieses Wortgutachten wie z.B. bei Arbeitszeugnissen. Darf z.B. nichts wirklich Negatives  geschrieben werden ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
die Empfehlung ist doch mit einem Wortgutachten (Begründung der Empfehlung) verbunden. Gibt es Einschränkungen für dieses Wortgutachten wie z.B. bei Arbeitszeugnissen. Darf z.B. nichts wirklich Negatives  geschrieben werden ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-246</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 09:07:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-246</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-245&quot;&gt;Niki&lt;/a&gt;.

Hallo Niki,

also ... inwieweit die Lehrer tatsächlich Kapazitäten von weiterführenden Schulen bei ihrer Empfehlung gemäß § 11 Abs. 4 SchulG nrw berücksichtigen, vermag ich nicht zu sagen ...

aber ... eigentlich dürften die Kapazitäten keine Rolle bei der Empfehlung spielen:

&lt;blockquote&gt;&lt;strong&gt;§ 11 SchulG NRW (Grundschule)
&lt;/strong&gt;...
(4) Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.&lt;/blockquote&gt;

Quellen des Schulrechts sind neben dem Bundesverfassungsrecht die Landesverfassungen und dann die Schulgesetze der Länder sowie die Durchführungsverordnungen. Einen Überblick über Schulgesetze der Länder gibt z. B. der Internetauftritt der Kultusministerkonferenz:

&lt;a href=&quot;http://www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-und-lehrplaene-der-laender/uebersicht-schulgesetze.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;&lt;strong&gt;Übersicht Schulgesetze im Internetauftritt der Kultusministerkonferenz&lt;/strong&gt;&lt;/a&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-245">Niki</a>.</p>
<p>Hallo Niki,</p>
<p>also &#8230; inwieweit die Lehrer tatsächlich Kapazitäten von weiterführenden Schulen bei ihrer Empfehlung gemäß § 11 Abs. 4 SchulG nrw berücksichtigen, vermag ich nicht zu sagen &#8230;</p>
<p>aber &#8230; eigentlich dürften die Kapazitäten keine Rolle bei der Empfehlung spielen:</p>
<blockquote><p><strong>§ 11 SchulG NRW (Grundschule)<br>
</strong>&#8230;<br>
(4) Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.</p></blockquote>
<p>Quellen des Schulrechts sind neben dem Bundesverfassungsrecht die Landesverfassungen und dann die Schulgesetze der Länder sowie die Durchführungsverordnungen. Einen Überblick über Schulgesetze der Länder gibt z. B. der Internetauftritt der Kultusministerkonferenz:</p>
<p><a href="http://www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-und-lehrplaene-der-laender/uebersicht-schulgesetze.html" target="_blank"><strong>Übersicht Schulgesetze im Internetauftritt der Kultusministerkonferenz</strong></a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Niki		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/empfehlung-fuer-die-weiterfuehrende-schulform-gemaess-11-abs-4-schulg-nrw/#comment-245</link>

		<dc:creator><![CDATA[Niki]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 13:34:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1044#comment-245</guid>

					<description><![CDATA[Lieber Herr Nippel,

ich bin Lehramtsstudentin und schreibe derzeit meine Examensarbeit über die Diskriminierung von Migranten in der Schule.

Aufgrund dessen habe ich ein paar Fragen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.

1) Berücksichtigen die Lehrer bei der Übergangssentscheidung oder -empfehlung auch die Kapazitäten der weiterführenden Schule (z.B. wie viele Schüler eine Schule aufnehmen kann)?  

2) Ich müsste wissen, in welchen Gesetzbüchern Gesetze speziell zu Schule zu finden sind. Es gibt ja ein Schulgesetzt, aber ist das auf Länderebene oder Bundesebene zu finden? Es gibt so viele Gesetzbücher und da ich kein Jura studieren, weiß ich nicht, wo ich anfangen soll, zu schauen. Bundes- , Länder-, und Schulgesetzte...ich glaub, dass in allen drei was zu finden ist, oder? Wenn ja, könnten sie dies vllt. präzisieren?

Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr dankbar,

lieeb Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Nippel,</p>
<p>ich bin Lehramtsstudentin und schreibe derzeit meine Examensarbeit über die Diskriminierung von Migranten in der Schule.</p>
<p>Aufgrund dessen habe ich ein paar Fragen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.</p>
<p>1) Berücksichtigen die Lehrer bei der Übergangssentscheidung oder -empfehlung auch die Kapazitäten der weiterführenden Schule (z.B. wie viele Schüler eine Schule aufnehmen kann)?  </p>
<p>2) Ich müsste wissen, in welchen Gesetzbüchern Gesetze speziell zu Schule zu finden sind. Es gibt ja ein Schulgesetzt, aber ist das auf Länderebene oder Bundesebene zu finden? Es gibt so viele Gesetzbücher und da ich kein Jura studieren, weiß ich nicht, wo ich anfangen soll, zu schauen. Bundes- , Länder-, und Schulgesetzte&#8230;ich glaub, dass in allen drei was zu finden ist, oder? Wenn ja, könnten sie dies vllt. präzisieren?</p>
<p>Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr dankbar,</p>
<p>lieeb Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
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