<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 27 Aug 2023 09:26:22 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.8-cp-2.6.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-209</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 16:48:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=395#comment-209</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-208&quot;&gt;Dr.Müller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Dr. Müller,

es gibt die Regelung des &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__172a.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 172 a SGB VI&lt;/a&gt;.

Mit welcher Begründung will Ihre berufsständische Versorgungseinrichtung eine Einzahlung nicht zulassen?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-208">Dr.Müller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Dr. Müller,</p>
<p>es gibt die Regelung des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__172a.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 172 a SGB VI</a>.</p>
<p>Mit welcher Begründung will Ihre berufsständische Versorgungseinrichtung eine Einzahlung nicht zulassen?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr.Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-208</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr.Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Mar 2018 08:35:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=395#comment-208</guid>

					<description><![CDATA[Nach FlexiRentenGesetz kann ich als Altersrentner weiterhin Beiträge zur DRV einzahlen, die sich rentensteigernd auswirken.
Meine berufsständische Versorgung will mir dieses Recht nicht zubilligen.
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach FlexiRentenGesetz kann ich als Altersrentner weiterhin Beiträge zur DRV einzahlen, die sich rentensteigernd auswirken.<br>
Meine berufsständische Versorgung will mir dieses Recht nicht zubilligen.<br>
Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-207</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 11:10:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=395#comment-207</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-206&quot;&gt;Kangal&lt;/a&gt;.

Hallo Kangal,

so richtig verstehe ich den oben beschriebenen Sachverhalt nicht. Hier scheint doch Einiges &quot;schief gelaufen&quot; zu sein.

Wenn denn aber schon eine Kollegin in dem Fall tätig war, müsste die das doch klären können!?

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-206">Kangal</a>.</p>
<p>Hallo Kangal,</p>
<p>so richtig verstehe ich den oben beschriebenen Sachverhalt nicht. Hier scheint doch Einiges &#8222;schief gelaufen&#8220; zu sein.</p>
<p>Wenn denn aber schon eine Kollegin in dem Fall tätig war, müsste die das doch klären können!?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kangal		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sozialrecht-als-besonderes-verwaltungsrecht-2/#comment-206</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kangal]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 00:24:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=395#comment-206</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herrr Admistartor/Anwalt,

Ich würde von ARGE 8 Monate lang betrogen,falschberatet,und willkürlich weg von meinem Rechte als Kunde geschickt jedesmals das ich eine Darlehen Stundung wollte.Leider damals (vor 2Jahren) wusste nichts und glaubte alles.Das hat sich &quot;teilweisse&quot; geändert und erldigt durch eine Anwältin die mich eine &quot;Einstweilegen Verfahren&quot; beantragt hat..Sofort wurde ARGE auf weitere entziehen meinem Geld (sozial existenz minimum) verzichtet.Leider  das Geld wurde nicht gleichzeitig beantragt um eine zurückzahlung zur erhaltne von dem zu Unrecht gezogene Geld.
Wo sollte mich jetztt hingehen..Verwahltungsgericht  wegen Dienstverfehlungen und rechtsbeugungen etc...oder Staatsanwalt Anzeige wegen Körperverletzung   in StGB?

mit freundlichen Grüßen leidend 2 Jahre lang.In meinem Stadt wollte keine Anwalt handeln..da &quot;wir haben gute Beziehungen zum Staatsanwaltschaft..&quot; So wurde mir gesagt... :(

Kangal von Ober Bayern]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herrr Admistartor/Anwalt,</p>
<p>Ich würde von ARGE 8 Monate lang betrogen,falschberatet,und willkürlich weg von meinem Rechte als Kunde geschickt jedesmals das ich eine Darlehen Stundung wollte.Leider damals (vor 2Jahren) wusste nichts und glaubte alles.Das hat sich &#8222;teilweisse&#8220; geändert und erldigt durch eine Anwältin die mich eine &#8222;Einstweilegen Verfahren&#8220; beantragt hat..Sofort wurde ARGE auf weitere entziehen meinem Geld (sozial existenz minimum) verzichtet.Leider  das Geld wurde nicht gleichzeitig beantragt um eine zurückzahlung zur erhaltne von dem zu Unrecht gezogene Geld.<br>
Wo sollte mich jetztt hingehen..Verwahltungsgericht  wegen Dienstverfehlungen und rechtsbeugungen etc&#8230;oder Staatsanwalt Anzeige wegen Körperverletzung   in StGB?</p>
<p>mit freundlichen Grüßen leidend 2 Jahre lang.In meinem Stadt wollte keine Anwalt handeln..da &#8222;wir haben gute Beziehungen zum Staatsanwaltschaft..&#8220; So wurde mir gesagt&#8230; 🙁</p>
<p>Kangal von Ober Bayern</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
