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	Kommentare zu: Schulrecht &#8211; Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 06 Aug 2022 09:56:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Sabine Baumann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-96</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine Baumann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2016 15:24:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-96</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
unser Sohn ist seit 2 Monaten an einer Gesamtschule und er kommt meiner Meinung nach überhaupt nicht mit dieser Schulart zurecht. Haben wir ein Anrecht darauf, unseren Sohn in eine Realschule umzuschulen bzw. dass er von einer solchen aufgenommen wird? ( Er hat die Realschulempfehlung).
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Baumann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
unser Sohn ist seit 2 Monaten an einer Gesamtschule und er kommt meiner Meinung nach überhaupt nicht mit dieser Schulart zurecht. Haben wir ein Anrecht darauf, unseren Sohn in eine Realschule umzuschulen bzw. dass er von einer solchen aufgenommen wird? ( Er hat die Realschulempfehlung).<br>
Mit freundlichen Grüßen,<br>
Sabine Baumann</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-95</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 17:35:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-95</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-94&quot;&gt;Christiane Salvé&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Salvè,

wenn das Staatliche Schulamt die Aufnahme ablehnte, so müsste diese Ablehnung durch Verwaltungsakt (also mit Rechtsmittelbelehrung) erfolgt sein.

Gemäß der Rechtsmittelbelehrung würde ich dann Widerpsruch/Klage erheben.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-94">Christiane Salvé</a>.</p>
<p>Hallo Frau Salvè,</p>
<p>wenn das Staatliche Schulamt die Aufnahme ablehnte, so müsste diese Ablehnung durch Verwaltungsakt (also mit Rechtsmittelbelehrung) erfolgt sein.</p>
<p>Gemäß der Rechtsmittelbelehrung würde ich dann Widerpsruch/Klage erheben.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christiane Salvé		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-94</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christiane Salvé]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jul 2012 08:45:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-94</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel

nach einem 5 monatigen stationären Aufnahme einer Klinik für Kinder- und Jugenpsychartrie wegen schwerer Schulangst und Psychische Probleme, dort wurde fesgestellt das er eine individuelle Förderung im Rahmen einer Schule für Kranke benötigt und ohne diese Förderung daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
 
Mein Sohn zog unmittelbar in die Nähe einer solchen Schule in ein Betreutes Wohnen, Die Schule begrüste die Aufnahme, aber das Staatliche Schulamt hat was dagegen und lehnte ohne Begründung den Antrag ab. 
Was kann ich noch tun?????]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel</p>
<p>nach einem 5 monatigen stationären Aufnahme einer Klinik für Kinder- und Jugenpsychartrie wegen schwerer Schulangst und Psychische Probleme, dort wurde fesgestellt das er eine individuelle Förderung im Rahmen einer Schule für Kranke benötigt und ohne diese Förderung daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.</p>
<p>Mein Sohn zog unmittelbar in die Nähe einer solchen Schule in ein Betreutes Wohnen, Die Schule begrüste die Aufnahme, aber das Staatliche Schulamt hat was dagegen und lehnte ohne Begründung den Antrag ab.<br>
Was kann ich noch tun?????</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-93</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2012 07:36:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-93</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-90&quot;&gt;Ganz&lt;/a&gt;.

Hallo Ganz,

die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten - bei der Zuweisung einzelner Schüler zu einer bestimmten Klasse handelt es sich um einen &quot;innerschulischen Organisationsakt&quot; bzw. um eine innerschulische Maßnahme, die nicht justiziabel ist. 

Nur wenn evetl. Zumutbarkeitsgrenzen überschritten sind (z. B. wenn willkürliche Entscheidungen getroffen werden), käme möglicherweise in Betracht, dass ein Gericht die &quot;innerschulischen Organisationsakte&quot; auf Rechtmäßigkeit überprüft.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-90">Ganz</a>.</p>
<p>Hallo Ganz,</p>
<p>die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten &#8211; bei der Zuweisung einzelner Schüler zu einer bestimmten Klasse handelt es sich um einen &#8222;innerschulischen Organisationsakt&#8220; bzw. um eine innerschulische Maßnahme, die nicht justiziabel ist. </p>
<p>Nur wenn evetl. Zumutbarkeitsgrenzen überschritten sind (z. B. wenn willkürliche Entscheidungen getroffen werden), käme möglicherweise in Betracht, dass ein Gericht die &#8222;innerschulischen Organisationsakte&#8220; auf Rechtmäßigkeit überprüft.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-92</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2012 07:27:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-92</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-91&quot;&gt;Katharina Kurzmann&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Kurzmann,

also ... die &quot;normalen&quot; Probleme im Zusammenhang mit Förderschulen spielen sich im Bereich &quot;Anfechtungsklage&quot; gegen die Einweisung ab.

Hier würde es um einen Widerspruch sowie ggf. um eine Verpflichtungsklage bzw. auch um eine Regelungsanordnung zur Aufnahme an der nahegelegenen Förderschule gehen. Die Regelungsanordnung müsste ggf. gewählt werden, da &quot;die Zeit wegläuft&quot;.

Die Gerichte sagen oft, dass ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule in Regel nicht besteht. Nach der Rechtsprechung besteht nur ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schulart. Aber ... es kann im Ausnahmefall durchaus ein Anspruch auch auf den Besuch einer bestimmten Schule bestehen. Nach Ihrer Darstellung (wenn ich die Darstellung richtig verstehe) wäre es sehr sinnvoll, wenn der Junge die Förderschule für Sprache und Hören direkt am Ort besucht. 

Gegen die Ablehnung des Schulleiters zur Nichtaufnahme des Jungen ist der Widerspruch und ggf. die Klage möglich. Sie bzw. die Erziehungsberechtigten müssten eigentlich (wie dies auch z. B. bei der Nichtaufnahme an einer Gesamtschule üblich ist) einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Gegen diesen Bescheid sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden ... . Begründen sollten Sie den Widerspruch im Wesentlichen mit dem o. g. Argument, dass alle Beteiligten eigentlich den Besuch der Schule befürworten. Diesen Vortrag sollten Sie weiter vertiefen.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-91">Katharina Kurzmann</a>.</p>
<p>Hallo Frau Kurzmann,</p>
<p>also &#8230; die &#8222;normalen&#8220; Probleme im Zusammenhang mit Förderschulen spielen sich im Bereich &#8222;Anfechtungsklage&#8220; gegen die Einweisung ab.</p>
<p>Hier würde es um einen Widerspruch sowie ggf. um eine Verpflichtungsklage bzw. auch um eine Regelungsanordnung zur Aufnahme an der nahegelegenen Förderschule gehen. Die Regelungsanordnung müsste ggf. gewählt werden, da &#8222;die Zeit wegläuft&#8220;.</p>
<p>Die Gerichte sagen oft, dass ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule in Regel nicht besteht. Nach der Rechtsprechung besteht nur ein Anspruch auf Besuch einer bestimmten Schulart. Aber &#8230; es kann im Ausnahmefall durchaus ein Anspruch auch auf den Besuch einer bestimmten Schule bestehen. Nach Ihrer Darstellung (wenn ich die Darstellung richtig verstehe) wäre es sehr sinnvoll, wenn der Junge die Förderschule für Sprache und Hören direkt am Ort besucht. </p>
<p>Gegen die Ablehnung des Schulleiters zur Nichtaufnahme des Jungen ist der Widerspruch und ggf. die Klage möglich. Sie bzw. die Erziehungsberechtigten müssten eigentlich (wie dies auch z. B. bei der Nichtaufnahme an einer Gesamtschule üblich ist) einen ablehnenden Bescheid erhalten haben. Gegen diesen Bescheid sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden &#8230; . Begründen sollten Sie den Widerspruch im Wesentlichen mit dem o. g. Argument, dass alle Beteiligten eigentlich den Besuch der Schule befürworten. Diesen Vortrag sollten Sie weiter vertiefen.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Katharina Kurzmann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-91</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katharina Kurzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jun 2012 07:58:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-91</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

leider bin ich erst heute auf Ihre Seite gestoßen. Vielleicht können Sie mir trotzdem recht kurzfristig helfen, da uns aufgrund der nahenden Sommerferien etwas die Zeit weg läuft. Ich leite eine Heimaußenstelle in der ein Junge lebt, der Hör- und massive Sprachprobleme hat. Wir haben eine Förderschule für Sprache und Hören direkt am Ort, die ihn allerdings ablehnt, mit der Begründung, die Vorklassen seien voll. Er ist bereits ein Jahr zurückgestellt und muss dieses Jahr eingeschult werden. Nun soll er ein Jahr auf eine Schule mit Schwerpunkt lernen gehen und danach eventuell umgeschult werden. Dies stellt eine große Belastung für ihn dar, da er nur in einer vertrauten Umgebung sicher ist und sich entwickeln kann. Kann eine Förderschule überhaupt ablehnen? Das Schulamt wollte zu Beginn, dass der Junge in der ablehnenden Schule eingeschult wird, beugt sich aber nun der Entscheidung des Schulleiters. Wie ist das rechtlich? Kann man trotz voller Klassen einen Platz einklagen? Alle Gutachten über den Jungen sehen diese Schule als optimalen Förderort.

Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Kurzmann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>leider bin ich erst heute auf Ihre Seite gestoßen. Vielleicht können Sie mir trotzdem recht kurzfristig helfen, da uns aufgrund der nahenden Sommerferien etwas die Zeit weg läuft. Ich leite eine Heimaußenstelle in der ein Junge lebt, der Hör- und massive Sprachprobleme hat. Wir haben eine Förderschule für Sprache und Hören direkt am Ort, die ihn allerdings ablehnt, mit der Begründung, die Vorklassen seien voll. Er ist bereits ein Jahr zurückgestellt und muss dieses Jahr eingeschult werden. Nun soll er ein Jahr auf eine Schule mit Schwerpunkt lernen gehen und danach eventuell umgeschult werden. Dies stellt eine große Belastung für ihn dar, da er nur in einer vertrauten Umgebung sicher ist und sich entwickeln kann. Kann eine Förderschule überhaupt ablehnen? Das Schulamt wollte zu Beginn, dass der Junge in der ablehnenden Schule eingeschult wird, beugt sich aber nun der Entscheidung des Schulleiters. Wie ist das rechtlich? Kann man trotz voller Klassen einen Platz einklagen? Alle Gutachten über den Jungen sehen diese Schule als optimalen Förderort.</p>
<p>Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Antwort!</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Katharina Kurzmann</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ganz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-90</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ganz]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jun 2012 07:37:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-90</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
die gewünschte Schule ist es zwar. Aber nach welchen Kriterien werden denn die einzelnen Klassen eines Schuljahres zusammengestellt (hier 5. Klasse Gymn.)? Ich gehe von einem eher weiten Spielraum der Schulleitung aus, aber muss sie diesen auf Nachfrage offenlegen?? Und hat man nach Bekanntgabe der konkreten Zusammensetzung außer &quot;Bitten&quot; noch andere Handlungsmittel??
Vielen Dank im Voraus,
P. Ganz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
die gewünschte Schule ist es zwar. Aber nach welchen Kriterien werden denn die einzelnen Klassen eines Schuljahres zusammengestellt (hier 5. Klasse Gymn.)? Ich gehe von einem eher weiten Spielraum der Schulleitung aus, aber muss sie diesen auf Nachfrage offenlegen?? Und hat man nach Bekanntgabe der konkreten Zusammensetzung außer &#8222;Bitten&#8220; noch andere Handlungsmittel??<br>
Vielen Dank im Voraus,<br>
P. Ganz</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-89</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:42:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-89</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-86&quot;&gt;Heinrich&lt;/a&gt;.

Hallo Heinrich,

meines Erachtens ist der Schulweg ein sehr wichtiges Argument im Hinblick auf die Auswahl- und Aufnahmeentscheidung.

Zu dem gesamten Auswahlverfahren habe ich mich hier schon geäußert, dass nur zu hoffen bleibt, dass diese zukünftig verbessert werden. Auch für Schulen sollte gelten, dass sie sich an verwaltungsverfahrensrechliche Grundsätze zu halten haben. Dies sage ich auch, wenn sich Lehrer über zunehmende Bürokratie (wie Ärzte auch) beschweren.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-86">Heinrich</a>.</p>
<p>Hallo Heinrich,</p>
<p>meines Erachtens ist der Schulweg ein sehr wichtiges Argument im Hinblick auf die Auswahl- und Aufnahmeentscheidung.</p>
<p>Zu dem gesamten Auswahlverfahren habe ich mich hier schon geäußert, dass nur zu hoffen bleibt, dass diese zukünftig verbessert werden. Auch für Schulen sollte gelten, dass sie sich an verwaltungsverfahrensrechliche Grundsätze zu halten haben. Dies sage ich auch, wenn sich Lehrer über zunehmende Bürokratie (wie Ärzte auch) beschweren.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-88</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:38:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-88</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-87&quot;&gt;Petra&lt;/a&gt;.

Hallo,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass sogar die Mehrzahl der Widersprüche in diesem Bereich Erfolg hatte. Eigentlich ist das ein Skandal. Wer die Entscheidungen akzeptiert macht eventuell etwas falsch.

Sogar nach Presserklärung von Städten und von Schulen halten Schulen Plätze &quot;für die, die sich einklagen&quot; offen. So habe ich dies jedenfalls hier in Remscheid gelesen. Schulen rechnen als offensichtlich damit, dass Widersprüche eingelegt und im Ergebnis poitiv entschieden werden.

Auf Widersprüche wird auch oft mit einem - vielleicht auf den ersten Blick &quot;fadenscheinig klingenden&quot; - Bescheid reagiert &quot;wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Kind im Wege des Losverfahrens doch noch berücksichtigt werden konnte&quot;. Hier stellt sich dann dem Leser die Frage, warum das Losverfahren vor Erlass der zunächst abschlägigen Bescheide durchgeführt wurde.

Es bleibt allerdings zu wünschen, dass zukünftige Entscheidungen transparent und nachvollziehbar - ohne &quot;Kungelei&quot; - durchgeführt werden und die oben aufgezeigten Zustände bald der Vergangenheit angehören.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-87">Petra</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.</p>
<p>Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass sogar die Mehrzahl der Widersprüche in diesem Bereich Erfolg hatte. Eigentlich ist das ein Skandal. Wer die Entscheidungen akzeptiert macht eventuell etwas falsch.</p>
<p>Sogar nach Presserklärung von Städten und von Schulen halten Schulen Plätze &#8222;für die, die sich einklagen&#8220; offen. So habe ich dies jedenfalls hier in Remscheid gelesen. Schulen rechnen als offensichtlich damit, dass Widersprüche eingelegt und im Ergebnis poitiv entschieden werden.</p>
<p>Auf Widersprüche wird auch oft mit einem &#8211; vielleicht auf den ersten Blick &#8222;fadenscheinig klingenden&#8220; &#8211; Bescheid reagiert &#8222;wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Kind im Wege des Losverfahrens doch noch berücksichtigt werden konnte&#8220;. Hier stellt sich dann dem Leser die Frage, warum das Losverfahren vor Erlass der zunächst abschlägigen Bescheide durchgeführt wurde.</p>
<p>Es bleibt allerdings zu wünschen, dass zukünftige Entscheidungen transparent und nachvollziehbar &#8211; ohne &#8222;Kungelei&#8220; &#8211; durchgeführt werden und die oben aufgezeigten Zustände bald der Vergangenheit angehören.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Petra		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/#comment-87</link>

		<dc:creator><![CDATA[Petra]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 08:27:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-87</guid>

					<description><![CDATA[Habe ein Riesen Problem,in unserer Stadt gibt es zwei Städtische Realschulen.Die eine kam für uns nie in Frage.Bei der anderen haben wir ihn angemeldet.Dann bekamen wir von der Schule bescheid,daß sie zu viele Anmeldungen bekommen haben.Einige der Eltern haben daraufhin ihre Kinder an der anderen Schule angemeldet.Ich sah das aber nicht ein.Daraufhin bekamen wir von der Stadt bescheid,das wir wohl in das Losverfahren kommen.Dann hörten wir erstmal zwei Wochen gar nichts mehr.Heute kam ein Brief von der anderen Schule,das sie sich freuen,über die Anmeldung bei ihrer Schule.Ich bin damit aber nicht einverstanden,da wir uns ja die andere Schule ausgesucht hatten.
Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendetwas unternehmen?
Bin heute schon bei dem Direktor meiner Wunschschule gewesen,der verwies mich zum Schulamt,war ich auch schon.Sie sagten mir ich muss mich an die Bezirksregirung Düsseldorf wenden und Einspruch einlegen.
Habe ich da eigentlich irgendeine Aussicht auf Erfolg?
Bitte um schnelle Antwort.
Gruß Petra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ein Riesen Problem,in unserer Stadt gibt es zwei Städtische Realschulen.Die eine kam für uns nie in Frage.Bei der anderen haben wir ihn angemeldet.Dann bekamen wir von der Schule bescheid,daß sie zu viele Anmeldungen bekommen haben.Einige der Eltern haben daraufhin ihre Kinder an der anderen Schule angemeldet.Ich sah das aber nicht ein.Daraufhin bekamen wir von der Stadt bescheid,das wir wohl in das Losverfahren kommen.Dann hörten wir erstmal zwei Wochen gar nichts mehr.Heute kam ein Brief von der anderen Schule,das sie sich freuen,über die Anmeldung bei ihrer Schule.Ich bin damit aber nicht einverstanden,da wir uns ja die andere Schule ausgesucht hatten.<br>
Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendetwas unternehmen?<br>
Bin heute schon bei dem Direktor meiner Wunschschule gewesen,der verwies mich zum Schulamt,war ich auch schon.Sie sagten mir ich muss mich an die Bezirksregirung Düsseldorf wenden und Einspruch einlegen.<br>
Habe ich da eigentlich irgendeine Aussicht auf Erfolg?<br>
Bitte um schnelle Antwort.<br>
Gruß Petra</p>
]]></content:encoded>
		
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