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	Kommentare zu: Ausbildungsförderung &#8211; Angehörigendarlehen, Anspruch auf Wohngeld und Vermögensübertragung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Tue, 23 Jan 2024 09:02:25 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: DerGeplagte		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[DerGeplagte]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 17:53:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-109&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Nippel,

besten Dank für Ihre Zeit und Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.

Gruß
Der Geplagte]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-109">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>besten Dank für Ihre Zeit und Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.</p>
<p>Gruß<br>
Der Geplagte</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-109</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 09:29:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=327#comment-109</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-107&quot;&gt;DerGeplagte&lt;/a&gt;.

Hallo Geplagter,

gemäß dem oben genannten Urteil des VG Oldenburg muss zunächst die Verfügung über den Bausparvertrag im Zusammenhang mit der Antragstellung zum Erhalt des BAföG erfolgt sein - erst dann ist die Vermögensübertragung rechtsmissbräuchlich erfolgt und ein Rückforderungsanspruch evtl. begründet.

Im Einzelnen müsste also zu der Motivation hinsichtlich der Vermögensübertragung (der Übertragung des Bauspravertrages) auf die Mutter vorgetragen werden. Ein Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag darf nicht bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-107">DerGeplagte</a>.</p>
<p>Hallo Geplagter,</p>
<p>gemäß dem oben genannten Urteil des VG Oldenburg muss zunächst die Verfügung über den Bausparvertrag im Zusammenhang mit der Antragstellung zum Erhalt des BAföG erfolgt sein &#8211; erst dann ist die Vermögensübertragung rechtsmissbräuchlich erfolgt und ein Rückforderungsanspruch evtl. begründet.</p>
<p>Im Einzelnen müsste also zu der Motivation hinsichtlich der Vermögensübertragung (der Übertragung des Bauspravertrages) auf die Mutter vorgetragen werden. Ein Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag darf nicht bestehen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-108</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 18:12:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=327#comment-108</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-107&quot;&gt;DerGeplagte&lt;/a&gt;.

Hallo Geplagter,

bitte haben Sie mit der Antwort noch etwas Geduld - ich muss mir die Angelegenheit erst noch genau durchlesen und mir &quot;ein paar Gedanken machen&quot;.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-107">DerGeplagte</a>.</p>
<p>Hallo Geplagter,</p>
<p>bitte haben Sie mit der Antwort noch etwas Geduld &#8211; ich muss mir die Angelegenheit erst noch genau durchlesen und mir &#8222;ein paar Gedanken machen&#8220;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
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		<title>
		Von: DerGeplagte		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ausbildungsfoerderung-angehoerigendarlehen-anspruch-auf-wohngeld-und-rechtsmissbraeuchliche-vermoegensverwendung/#comment-107</link>

		<dc:creator><![CDATA[DerGeplagte]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 18:08:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=327#comment-107</guid>

					<description><![CDATA[zum Urteil des VG Oldenburg vom 22.02.2008 folgender Sachverhalt:

das Bafög-Amt hat einen Bausparvertrag auf mich als Auszubildender und Bafög-Bezieher entdeckt, den ich bei der Antragstellung wiederholt aus folgendem Grund vergessen hatte: Sowohl die Beiträge für den Bausparer als auch die Ausschüttung der Bausparsumme wurde auf das Konto meiner leiblichen Mutter übertragen. Ich hatte also zu keiner Zeit über das Vermögen verfügt.
Auf Anforderung eines Kontoauszuges dieses Bausparers hatte ich diesen dem BAFÖG-Amt mit vorgenannter Begründung vorenthalten. Nun teilt mir das Amt mit, dass mir dieser Bausparer dennoch mit berechnet werden muss, da ich forderungsberechtigt gewesen wäre, zudem wird der Freistellungsauftrag und der Grund für die Auflösung auf das Konto meiner Mutter erbeten.
Wie ist hier die Rechtslage tatsächlich?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>zum Urteil des VG Oldenburg vom 22.02.2008 folgender Sachverhalt:</p>
<p>das Bafög-Amt hat einen Bausparvertrag auf mich als Auszubildender und Bafög-Bezieher entdeckt, den ich bei der Antragstellung wiederholt aus folgendem Grund vergessen hatte: Sowohl die Beiträge für den Bausparer als auch die Ausschüttung der Bausparsumme wurde auf das Konto meiner leiblichen Mutter übertragen. Ich hatte also zu keiner Zeit über das Vermögen verfügt.<br>
Auf Anforderung eines Kontoauszuges dieses Bausparers hatte ich diesen dem BAFÖG-Amt mit vorgenannter Begründung vorenthalten. Nun teilt mir das Amt mit, dass mir dieser Bausparer dennoch mit berechnet werden muss, da ich forderungsberechtigt gewesen wäre, zudem wird der Freistellungsauftrag und der Grund für die Auflösung auf das Konto meiner Mutter erbeten.<br>
Wie ist hier die Rechtslage tatsächlich?</p>
]]></content:encoded>
		
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