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	Kommentare zu: Amtshaftungsansprüche gegenüber Gemeinden gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Mon, 09 May 2011 13:33:39 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/amtshaftungsansprueche-gegenueber-gemeinden-gemaess-839-bgb-i-v-m-art-34-gg/#comment-231</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 May 2011 13:33:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=882#comment-231</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/amtshaftungsansprueche-gegenueber-gemeinden-gemaess-839-bgb-i-v-m-art-34-gg/#comment-230&quot;&gt;Martina&lt;/a&gt;.

Hallo Martina,

wie auch in NRW dürfte es in Brandenburg eine Regelung geben, dass der zuständige Träger der Straßenbaulast die Straße in einemes seiner Leistungsfähigkeit und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu halten hat. Verkehrssicher muss der Zustand auch sein (vgl. für NRW § 9 StRWG NRW).

Anliegerbeiträge kommen im Wesentlichen nur in Betracht bei der erstmaligen Herstellung der Straße, nicht bei der Instandhaltung (falls eine entsprechende Beitragssatzung überhaupt besteht).

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/amtshaftungsansprueche-gegenueber-gemeinden-gemaess-839-bgb-i-v-m-art-34-gg/#comment-230">Martina</a>.</p>
<p>Hallo Martina,</p>
<p>wie auch in NRW dürfte es in Brandenburg eine Regelung geben, dass der zuständige Träger der Straßenbaulast die Straße in einemes seiner Leistungsfähigkeit und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu halten hat. Verkehrssicher muss der Zustand auch sein (vgl. für NRW § 9 StRWG NRW).</p>
<p>Anliegerbeiträge kommen im Wesentlichen nur in Betracht bei der erstmaligen Herstellung der Straße, nicht bei der Instandhaltung (falls eine entsprechende Beitragssatzung überhaupt besteht).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Martina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/amtshaftungsansprueche-gegenueber-gemeinden-gemaess-839-bgb-i-v-m-art-34-gg/#comment-230</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 May 2011 07:41:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=882#comment-230</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, Herr Nippel !
Ich habe eine Frage hinsichtlich der Unterhaltung bzw. Instandsetzung einer Straße. Wir wohnen an einer ca. 20 Jahre alten Betonstrasse und langsam nagt der Zahn der Zeit bzw. des Winters an selbiger. Auch das ständige Ausbringen von Salz durch die Stadt tut ihr übriges. Da es sich um eine kleine Anliegerstrasse handelt, steht anscheinend die Reparatur der Schäden nicht so im Vordergrund des Interesses der Stadt. In jedem Frühjahr, wenn die Straßenkehrmaschine die eingetretenen Schäden offensichtlich freilegt, erschrecke ich aufs Neue über den Straßenzustand. Ich habe jetzt  Fotos vom Straßenzustand gemacht, die ich der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Instandsetzung der Straße zuschicken werde. Da die Stadt als Straßenbaulastträger dafür verantwortlich ist, müsste sich ja etwas tun. Was passiert aber, wenn die Straße nicht mehr reparabel ist ( bei Beton ist das sicherlich schwierig ..) ?  Müssen wir dann als Anlieger bei einem evtl. Neubau der Straße wieder zahlen, obwohl die Stadt ihre Pflichten hinsichtlich der Unterhaltung und Instandsetzung jahrelang verletzt hat ? Ich wohne im Land Brandenburg. Vielen Dank für Ihre Auskunft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Herr Nippel !<br>
Ich habe eine Frage hinsichtlich der Unterhaltung bzw. Instandsetzung einer Straße. Wir wohnen an einer ca. 20 Jahre alten Betonstrasse und langsam nagt der Zahn der Zeit bzw. des Winters an selbiger. Auch das ständige Ausbringen von Salz durch die Stadt tut ihr übriges. Da es sich um eine kleine Anliegerstrasse handelt, steht anscheinend die Reparatur der Schäden nicht so im Vordergrund des Interesses der Stadt. In jedem Frühjahr, wenn die Straßenkehrmaschine die eingetretenen Schäden offensichtlich freilegt, erschrecke ich aufs Neue über den Straßenzustand. Ich habe jetzt  Fotos vom Straßenzustand gemacht, die ich der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Instandsetzung der Straße zuschicken werde. Da die Stadt als Straßenbaulastträger dafür verantwortlich ist, müsste sich ja etwas tun. Was passiert aber, wenn die Straße nicht mehr reparabel ist ( bei Beton ist das sicherlich schwierig ..) ?  Müssen wir dann als Anlieger bei einem evtl. Neubau der Straße wieder zahlen, obwohl die Stadt ihre Pflichten hinsichtlich der Unterhaltung und Instandsetzung jahrelang verletzt hat ? Ich wohne im Land Brandenburg. Vielen Dank für Ihre Auskunft.</p>
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