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Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG – vom Verweis bis zur Entlassung
In § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW sind die schulischen Maßnahmen, beginnend mit dem schriftlichen Verweis und endend mit der Verweisung von allen öffentlichen…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
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