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	Kommentare zu: Rechtswidriges Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Bettina Gerstel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/vollstreckungsersuchen-rundfunkbeitraege/#comment-304</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bettina Gerstel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Aug 2017 10:34:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Werter  Herr Rechtsanwalt,
wir haben einen kleinen Holzbungalow in einem Naherholungsgebiet von Leipzig; hier gibt es sehr verschieden große Holz- und auch Steinbungalows; eigenartiger Weise sind einige von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit und andere nicht ! 
Die Hausordnung des Naherholungsgebietes erlaubt kein Wohnen in diesen Bungalows. Das habe ich mehrfach dem Beitragsservice schriftlich und bestätigt nachgewiesen. 
Trotzdem behauptet dieser , unser Bungalow sei eine 2. Wohnung und sendet mir wieder eine Zahlungsaufforderung für 2 Wohnugen zu. 
   In den letzten Jahren hatte ich wegen Hartz-IV - Aufstockung eine Zahlungsbefreiung, sogar bis  2019 erhalten !  
Nun bin ich wieder in ausreichendem Verdienst ohne Hartz IV. 
Wie verhalte ich mich richtig, um ehrlich für die Wohnung zu zahlen und für den Bungalow nicht ? 

Mit dankbaren Grüßen  Bettina Gerstel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werter  Herr Rechtsanwalt,<br>
wir haben einen kleinen Holzbungalow in einem Naherholungsgebiet von Leipzig; hier gibt es sehr verschieden große Holz- und auch Steinbungalows; eigenartiger Weise sind einige von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit und andere nicht !<br>
Die Hausordnung des Naherholungsgebietes erlaubt kein Wohnen in diesen Bungalows. Das habe ich mehrfach dem Beitragsservice schriftlich und bestätigt nachgewiesen.<br>
Trotzdem behauptet dieser , unser Bungalow sei eine 2. Wohnung und sendet mir wieder eine Zahlungsaufforderung für 2 Wohnugen zu.<br>
   In den letzten Jahren hatte ich wegen Hartz-IV &#8211; Aufstockung eine Zahlungsbefreiung, sogar bis  2019 erhalten !<br>
Nun bin ich wieder in ausreichendem Verdienst ohne Hartz IV.<br>
Wie verhalte ich mich richtig, um ehrlich für die Wohnung zu zahlen und für den Bungalow nicht ? </p>
<p>Mit dankbaren Grüßen  Bettina Gerstel</p>
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