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Rechtsanwaltsgebühren im Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. im Anhörungsverfahren
Gemäß § 105 OWiG i. V. m. § 467 a Abs. 1 StPO kommt eine Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ausschließlich dann in Betracht, wenn…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
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