keinen weiterführenden Beitrag gefunden, vielleicht hilft Ihnen aber dieser Beitrag weiter:
Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung Art. 3 Abs. 1 GG – Typengerechtigkeit und Verwaltungspraktikabilität
Gemäß dem BVerwG fordert der Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG im Abgabenrecht nicht eine „sklavische“ Differenzierung der Gebührenregelungen im Einzelfall. Es kommt nicht darauf an, ob im Einzelfall…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie!