keinen weiterführenden Beitrag gefunden, vielleicht hilft Ihnen aber dieser Beitrag weiter:
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Eine Zuweisung zu einer „Sonderschule“ bzw. Förderschule gegen den Willen eines Schülers und seiner Eltern kann eine Benachteiligung darstellen, die nur zulässig ist, wenn eine derartige Beschulung aus zwingenden Gründen…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie!