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	Kommentare zu: Inklusion und sonderpädagogischer Förderbedarf	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Burghard Schmanck		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Burghard Schmanck]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jul 2013 14:39:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel!
Ihnen empfehle ich, die entsprechende Menschenrechtskonvention mal selbst zu lesen. In dem gesamten Artikel kommt nämlich das Wort &quot;Inklusion&quot; kein einziges Mal vor. Die maßgebende englische Fassung verlangt in Absatz 1 nur &quot;an inclusive education system&quot;. Genau diese Anforderung erfüllt das deutsche Bildungssystem mit seinen auf die besonderen Bedürfnisse Behinderter abgestimmten Angeboten geradezu beispielhaft. Mit der Forderung nach einer &quot;erfolgreichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention&quot; läßt sich daher in Deutschland keine diesbezügliche Verwendung von Steuergeldern rechtfertigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel!<br>
Ihnen empfehle ich, die entsprechende Menschenrechtskonvention mal selbst zu lesen. In dem gesamten Artikel kommt nämlich das Wort &#8222;Inklusion&#8220; kein einziges Mal vor. Die maßgebende englische Fassung verlangt in Absatz 1 nur &#8222;an inclusive education system&#8220;. Genau diese Anforderung erfüllt das deutsche Bildungssystem mit seinen auf die besonderen Bedürfnisse Behinderter abgestimmten Angeboten geradezu beispielhaft. Mit der Forderung nach einer &#8222;erfolgreichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention&#8220; läßt sich daher in Deutschland keine diesbezügliche Verwendung von Steuergeldern rechtfertigen.</p>
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