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Genehmigungspflicht für Ablagerungen auf einem Grundstück
§ 63 Abs. 1 S. 1 BauO NRW beschreibt genehmigungspflichtige Vorhaben. Genehmigungspflichtig sind die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen. § 65 Absatz 1 BauO NRW nennt zahlreiche…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
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