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Gebührenkalkulation in Nordrhein-Westfalen ohne Beachtung betriebwirtschaftlicher Grundsätze
Die Kommunen dürfen in Nordrhein-Westfalen vereinnahmte Abschreibungsbeträge zu Gunsten des allgemeinen Haushalts verwenden. In die Gebührenkalkulation müssen die zugunsten des allgemeinen Haushalts abgeführten Gewinne nicht eingestellt werden. Auch „kalkulatorische Zinsen“…
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
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