Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Ordnungsmaßnahmen der Schule bei außerschulischem Verhalten

Außerschulisches Verhalten soll nur dann zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme führen, wenn es unmittelbar störende Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat und in einem unmittelbaren Bezug zum Schulbesuch steht.

Es gibt zahlreiche Entscheidungen dazu, wann ein Verhalten …

Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG – vom Verweis bis zur Entlassung

In § 53 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 7 SchulG NRW sind die schulischen Maßnahmen, beginnend mit dem schriftlichen Verweis und endend mit der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes, abgestuft …

I. Wortlaut des § 53 Schulg NRW

§ 53 SchulG NRW – erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

(1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen

II. Beschluss desw OVG Münsters vom 6. Juni 2006 (19 B 742/06)