von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Anspruch auf einen wohnortnahen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung

Der gemäß § 24 SGB VIII zuzuteilende Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung muss „wohnortnah“ gelegen sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Kindertageseinrichtung in einer Wegstreckenentfernung von bis zu 5 km vom Wohnort des Kindes gelegen ist. Jenseits der 5 km-Entfernungsgrenze liegende Einrichtungen sind angesichts der im städtischen Bereich bestehenden Verkehrsdichte für das Kind und die Eltern regelmäßig unzumutbar. …

Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung

§ 24 Abs. 2 SGB S. 1 VIII gewährt einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle im Umfang von mindestens 5 x 4 Stunden die Woche.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Der Träger der Jugendhilfe …