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> <channel><title>Comments for Rechtsanwalt und Verwaltungsrecht</title> <atom:link href="http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/comments/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de</link> <description>von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</description> <lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 12:16:08 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>Comment on Liebe Leser! by Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/hallo-welt/comment-page-1/#comment-1652</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</dc:creator> <pubDate>Wed, 16 May 2012 12:16:08 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=1#comment-1652</guid> <description>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf manche verwaltungsrechtlichen Fragen erst spät antworten kann!
Oft ist mit einer Antwort ein erheblicher Zeitaufwand verbunden. Die Antwort soll ja schließlich korrekt sein. Außerdem muss ich auch mein “Tagesgeschäft” als Rechtsanwalt in Remscheid abarbeiten und “mein tägliches Brot verdienen”. Das “Tagesgeschäft” geht auf jeden Fall vor.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf manche verwaltungsrechtlichen Fragen erst spät antworten kann!</p><p>Oft ist mit einer Antwort ein erheblicher Zeitaufwand verbunden. Die Antwort soll ja schließlich korrekt sein. Außerdem muss ich auch mein “Tagesgeschäft” als Rechtsanwalt in Remscheid abarbeiten und “mein tägliches Brot verdienen”. Das “Tagesgeschäft” geht auf jeden Fall vor.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG) &#8211; eine kurze, kostenlose Kommentierung by Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/comment-page-1/#comment-1639</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</dc:creator> <pubDate>Thu, 03 May 2012 03:59:30 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=427#comment-1639</guid> <description>Hallo Frida,
siehe dazu auch den Artikel &lt;a href=&quot;http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ordnungswidrigkeiten-und-verjaehrung-31-owig/&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;Ordnungswidrigkeiten und Verjährung&#039;&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;&quot;Ordnungswidrigkeiten und Verjährung&quot;&lt;/a&gt;. Dort müsste eigentlich die Frage beantwortet werden.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frida,</p><p>siehe dazu auch den Artikel <a
href="http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/ordnungswidrigkeiten-und-verjaehrung-31-owig/" title="zum Artikel 'Ordnungswidrigkeiten und Verjährung'" rel="nofollow">&#8220;Ordnungswidrigkeiten und Verjährung&#8221;</a>. Dort müsste eigentlich die Frage beantwortet werden.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Beratungsmaterialien zum Landeshundegesetz (LHundG) &#8211; eine kurze, kostenlose Kommentierung by FRIDA</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/beratungsmaterialien-zum-landeshundegesetz-lhundg-eine-kurze-kostenlose-kommentierung/comment-page-1/#comment-1635</link> <dc:creator>FRIDA</dc:creator> <pubDate>Sun, 29 Apr 2012 17:49:42 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=427#comment-1635</guid> <description>Wann verjährt ein Verstoss gegendas Landeshundegesetz-NRW,Höhe der Geldbusse :32.-Euro.Das Amt für ö.O. Köln behauptet: 3 Jahre.Stimmt das? Hat  das LHG  andere Fristen als die üblichen 6 Monate ?Vielen Dank</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wann verjährt ein Verstoss gegendas Landeshundegesetz-NRW,Höhe der Geldbusse :32.-Euro.Das Amt für ö.O. Köln behauptet: 3 Jahre.Stimmt das? Hat  das LHG  andere Fristen als die üblichen 6 Monate ?Vielen Dank</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Schulrecht &#8211; Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule by Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/comment-page-1/#comment-1634</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</dc:creator> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:42:58 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-1634</guid> <description>Hallo Heinrich,
meines Erachtens ist der Schulweg ein sehr wichtiges Argument im Hinblick auf die Auswahl- und Aufnahmeentscheidung.
Zu dem gesamten Auswahlverfahren habe ich mich hier schon geäußert, dass nur zu hoffen bleibt, dass diese zukünftig verbessert werden. Auch für Schulen sollte gelten, dass sie sich an verwaltungsverfahrensrechliche Grundsätze zu halten haben. Dies sage ich auch, wenn sich Lehrer über zunehmende Bürokratie (wie Ärzte auch) beschweren.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heinrich,</p><p>meines Erachtens ist der Schulweg ein sehr wichtiges Argument im Hinblick auf die Auswahl- und Aufnahmeentscheidung.</p><p>Zu dem gesamten Auswahlverfahren habe ich mich hier schon geäußert, dass nur zu hoffen bleibt, dass diese zukünftig verbessert werden. Auch für Schulen sollte gelten, dass sie sich an verwaltungsverfahrensrechliche Grundsätze zu halten haben. Dies sage ich auch, wenn sich Lehrer über zunehmende Bürokratie (wie Ärzte auch) beschweren.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Schulrecht &#8211; Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule by Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/comment-page-1/#comment-1633</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</dc:creator> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:38:25 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-1633</guid> <description>Hallo,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass sogar die Mehrzahl der Widersprüche in diesem Bereich Erfolg hatte. Eigentlich ist das ein Skandal. Wer die Entscheidungen akzeptiert macht eventuell etwas falsch.
Sogar nach Presserklärung von Städten und von Schulen halten Schulen Plätze &quot;für die, die sich einklagen&quot; offen. So habe ich dies jedenfalls hier in Remscheid gelesen. Schulen rechnen als offensichtlich damit, dass Widersprüche eingelegt und im Ergebnis poitiv entschieden werden.
Auf Widersprüche wird auch oft mit einem - vielleicht auf den ersten Blick &quot;fadenscheinig klingenden&quot; - Bescheid reagiert &quot;wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Kind im Wege des Losverfahrens doch noch berücksichtigt werden konnte&quot;. Hier stellt sich dann dem Leser die Frage, warum das Losverfahren vor Erlass der zunächst abschlägigen Bescheide durchgeführt wurde.
Es bleibt allerdings zu wünschen, dass zukünftige Entscheidungen transparent und nachvollziehbar - ohne &quot;Kungelei&quot; - durchgeführt werden und die oben aufgezeigten Zustände bald der Vergangenheit angehören.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p><p>bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.</p><p>Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass sogar die Mehrzahl der Widersprüche in diesem Bereich Erfolg hatte. Eigentlich ist das ein Skandal. Wer die Entscheidungen akzeptiert macht eventuell etwas falsch.</p><p>Sogar nach Presserklärung von Städten und von Schulen halten Schulen Plätze &#8220;für die, die sich einklagen&#8221; offen. So habe ich dies jedenfalls hier in Remscheid gelesen. Schulen rechnen als offensichtlich damit, dass Widersprüche eingelegt und im Ergebnis poitiv entschieden werden.</p><p>Auf Widersprüche wird auch oft mit einem &#8211; vielleicht auf den ersten Blick &#8220;fadenscheinig klingenden&#8221; &#8211; Bescheid reagiert &#8220;wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Kind im Wege des Losverfahrens doch noch berücksichtigt werden konnte&#8221;. Hier stellt sich dann dem Leser die Frage, warum das Losverfahren vor Erlass der zunächst abschlägigen Bescheide durchgeführt wurde.</p><p>Es bleibt allerdings zu wünschen, dass zukünftige Entscheidungen transparent und nachvollziehbar &#8211; ohne &#8220;Kungelei&#8221; &#8211; durchgeführt werden und die oben aufgezeigten Zustände bald der Vergangenheit angehören.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs by Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sonderpaedagogischer-foerderbedarf-foerderschule/comment-page-1/#comment-1632</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid</dc:creator> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 10:06:39 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://forum-verwaltungsrecht.de/?p=1686#comment-1632</guid> <description>Hallo Tanja,
erst einmal bitte ich um Entschuldigung für die späte Antwort.
Mit dem Schulamt und auch dem Jugendamt (ggf. auch dem Gesundheitsamt) würde ich an Ihrer Stelle Kontakt suchen, um Förderungsmöglichkeiten abzuklären.
Aber auch mit den Lehrern an der Realschule würde ich an Ihrer Stelle versuchen, &quot;Kontakt zu halten&quot;, soweit dies noch möglich ist. Ihr Sohn sollte ebenfalls versuchen, eine Chance für sich in der Schule zu sehen und Lehrer nicht zu beleidigen.
Natürlich würde ich Sie gerne unterstützen. Jedoch müssen Sie in Ihrem eigenen Interesse berücksichtigen, dass Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anwalt die bis jetzt angefallenen Kosten tragen müssten. Außerdem sollten wir immer noch hoffen, dass es sich nicht um ein &quot;schwarzes Schaf&quot; handelt.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tanja,</p><p>erst einmal bitte ich um Entschuldigung für die späte Antwort.</p><p>Mit dem Schulamt und auch dem Jugendamt (ggf. auch dem Gesundheitsamt) würde ich an Ihrer Stelle Kontakt suchen, um Förderungsmöglichkeiten abzuklären.</p><p>Aber auch mit den Lehrern an der Realschule würde ich an Ihrer Stelle versuchen, &#8220;Kontakt zu halten&#8221;, soweit dies noch möglich ist. Ihr Sohn sollte ebenfalls versuchen, eine Chance für sich in der Schule zu sehen und Lehrer nicht zu beleidigen.</p><p>Natürlich würde ich Sie gerne unterstützen. Jedoch müssen Sie in Ihrem eigenen Interesse berücksichtigen, dass Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anwalt die bis jetzt angefallenen Kosten tragen müssten. Außerdem sollten wir immer noch hoffen, dass es sich nicht um ein &#8220;schwarzes Schaf&#8221; handelt.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Schulrecht &#8211; Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule by Petra</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/comment-page-1/#comment-1629</link> <dc:creator>Petra</dc:creator> <pubDate>Wed, 18 Apr 2012 08:27:35 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-1629</guid> <description>Habe ein Riesen Problem,in unserer Stadt gibt es zwei Städtische Realschulen.Die eine kam für uns nie in Frage.Bei der anderen haben wir ihn angemeldet.Dann bekamen wir von der Schule bescheid,daß sie zu viele Anmeldungen bekommen haben.Einige der Eltern haben daraufhin ihre Kinder an der anderen Schule angemeldet.Ich sah das aber nicht ein.Daraufhin bekamen wir von der Stadt bescheid,das wir wohl in das Losverfahren kommen.Dann hörten wir erstmal zwei Wochen gar nichts mehr.Heute kam ein Brief von der anderen Schule,das sie sich freuen,über die Anmeldung bei ihrer Schule.Ich bin damit aber nicht einverstanden,da wir uns ja die andere Schule ausgesucht hatten.
Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendetwas unternehmen?
Bin heute schon bei dem Direktor meiner Wunschschule gewesen,der verwies mich zum Schulamt,war ich auch schon.Sie sagten mir ich muß mich an die Bezirksregirung Düsseldorf wenden und Einspruch einlegen.
Habe ich da eigentlich irgendeine Aussicht auf Erfolg?
Bitte um schnelle Antwort.
Gruß Petra</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Habe ein Riesen Problem,in unserer Stadt gibt es zwei Städtische Realschulen.Die eine kam für uns nie in Frage.Bei der anderen haben wir ihn angemeldet.Dann bekamen wir von der Schule bescheid,daß sie zu viele Anmeldungen bekommen haben.Einige der Eltern haben daraufhin ihre Kinder an der anderen Schule angemeldet.Ich sah das aber nicht ein.Daraufhin bekamen wir von der Stadt bescheid,das wir wohl in das Losverfahren kommen.Dann hörten wir erstmal zwei Wochen gar nichts mehr.Heute kam ein Brief von der anderen Schule,das sie sich freuen,über die Anmeldung bei ihrer Schule.Ich bin damit aber nicht einverstanden,da wir uns ja die andere Schule ausgesucht hatten.<br
/> Jetzt meine Frage kann ich dagegen irgendetwas unternehmen?<br
/> Bin heute schon bei dem Direktor meiner Wunschschule gewesen,der verwies mich zum Schulamt,war ich auch schon.Sie sagten mir ich muß mich an die Bezirksregirung Düsseldorf wenden und Einspruch einlegen.<br
/> Habe ich da eigentlich irgendeine Aussicht auf Erfolg?<br
/> Bitte um schnelle Antwort.<br
/> Gruß Petra</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Schulrecht &#8211; Anspruch auf Aufnahme eines Schülers in eine Gesamtschule by Heinrich</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-anspruch-auf-aufnahme-eines-schuelers-in-eine-gesamtschule/comment-page-1/#comment-1625</link> <dc:creator>Heinrich</dc:creator> <pubDate>Tue, 03 Apr 2012 20:09:02 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=306#comment-1625</guid> <description>Hallo Herr Nippel,
Ich haben meine Tochter an einer Mittelschule angemeldet, 1kmvon unserem Wohnort und 1km von der Grundschule entfernt.
Gestern bekam ich einen Anruf der Schule, mit der Bitte um ein Gespräch, damit wir überlegen sollten uns an einer anderen Schule anzumelden, da zuviele Anmeldungen wären. Die Ausweichschule ist aber in 5km Entfernung. Ich bin Alleinerziehend und voll berufstätig, kann also meine Tochter nicht immer fahren.
Es haben sich ca 50 Kinder aus dem Landkreis an der Schule angemeldet, trotz das die Schule zur Stadt gehört und es im Landkreis noch Plätze an der Mittelschule gibt. Wir wohnen in der Stadt.
Das Gespräch wurde jetzt wieder kurzfristig abgesagt. Es wurden auch nur Eltern einer bestimmten Schule kontaktiert. Alles sehr verwirrend und undurchsichtig.
Eine Entscheidung wird erst Ende Mai gefällt, wahrscheinlich im Losverfahren oder wie auch immer.
Was kann ich schon jetzt tun, da ich ungern einen Restplatz an einer weiter entfernten Schule annehmen möchte. Wie transparent sind eigentlich die Losverfahren? Geht es den garnicht um einen sicheren Schulweg? Danke für eine Info!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br
/> Ich haben meine Tochter an einer Mittelschule angemeldet, 1kmvon unserem Wohnort und 1km von der Grundschule entfernt.<br
/> Gestern bekam ich einen Anruf der Schule, mit der Bitte um ein Gespräch, damit wir überlegen sollten uns an einer anderen Schule anzumelden, da zuviele Anmeldungen wären. Die Ausweichschule ist aber in 5km Entfernung. Ich bin Alleinerziehend und voll berufstätig, kann also meine Tochter nicht immer fahren.<br
/> Es haben sich ca 50 Kinder aus dem Landkreis an der Schule angemeldet, trotz das die Schule zur Stadt gehört und es im Landkreis noch Plätze an der Mittelschule gibt. Wir wohnen in der Stadt.<br
/> Das Gespräch wurde jetzt wieder kurzfristig abgesagt. Es wurden auch nur Eltern einer bestimmten Schule kontaktiert. Alles sehr verwirrend und undurchsichtig.<br
/> Eine Entscheidung wird erst Ende Mai gefällt, wahrscheinlich im Losverfahren oder wie auch immer.<br
/> Was kann ich schon jetzt tun, da ich ungern einen Restplatz an einer weiter entfernten Schule annehmen möchte. Wie transparent sind eigentlich die Losverfahren? Geht es den garnicht um einen sicheren Schulweg? Danke für eine Info!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs by Tanja32</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/sonderpaedagogischer-foerderbedarf-foerderschule/comment-page-1/#comment-1620</link> <dc:creator>Tanja32</dc:creator> <pubDate>Wed, 28 Mar 2012 08:16:46 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://forum-verwaltungsrecht.de/?p=1686#comment-1620</guid> <description>Sehr geehrte Herr S. Nippel,
Ich habe ein Riesen Problem und weiß nicht weiter.
Ich versuche mich kurz zu fassen um vielleicht einen kleinen Rat von ihnen zu bekommen.
Bei meinem Sohn wurde bereits in der Grundschule 2 Klasse ADS festgestellt ( wobei er schon im Kindergarten auffällig war ).
Wir hatten mehr oder weniger Schwierigkeiten in der Grundschule mit höhen und tiefen, haben diese aber immer gemeistert.
Anfang der 3 Klasse sind wir nach Solingen gezogen, natürlich kann sich jeder Vorstellen, was es für ein Kind mit ADS heißt umzuziehen.
Die Probleme nahmen zu, mein Sohn bekam Ergo Therapie und wird seit dem auch Medikamentös behandelt. Ich habe damals viel mit der Klassenlehrerin gesprochen, sie war Gott sei dank Einsichtig und hat meinen Sohn Leon unterstützt wo sie nur konnte, am Ende der 4 Klasse stand mein Sohn in allen Fächern ( bis auf Deutsch wegen LRS Note 4 ) 2-3 .
Er bekam die Realschul Empfehlung wobei sie sagte das Leon echt mit viel Geduld und Unterstützung von den Lehrern das auf jedenfall schafft.
Mit dem Wechsel auf die Realschule begann der Horror, ständiger Trainingsraum, Suspendierung, 2 x Disziplinarverfahren ( ständige Medikamenten Erhöhung und jetzt Verhaltenstherapie und neue ADS Testung )  sodass jetzt der endgültige Rauswurf droht .
Mein Sohn sieht auf dieser Schule keine Chance mehr für sich, die Lehrer beleidigen ihn nur noch und sehen ihn als störend.
Mein Sohn leidet unter dieser Situation so sehr sodass ich mir jetzt Gedanken über eine Privatschule mache die spezielle diesen Kindern hilft ( Hebo Bonn ).
Es gibt doch die Möglichkeit laut §35a die finanzielle Unterstützung zu bekommen oder? Sollte ich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen? Können Sie uns dabei Helfen?
Noch ein kleines anliegen, ich hatte bereits einen RA zu Rate gezogen, allerdings habe ich den Eindruck das ich an ein Schwarzes Schaf geraten bin der wenig Motiviert ist.
Kann ich da das Mandat niederlegen und einen anderen RA ( z.b. Sie )beauftragen??  Remscheid ist ja nicht soweit.
Vielen Dank vorab für ihre Antwort
Gruss Tanja 32</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Herr S. Nippel,</p><p>Ich habe ein Riesen Problem und weiß nicht weiter.<br
/> Ich versuche mich kurz zu fassen um vielleicht einen kleinen Rat von ihnen zu bekommen.<br
/> Bei meinem Sohn wurde bereits in der Grundschule 2 Klasse ADS festgestellt ( wobei er schon im Kindergarten auffällig war ).<br
/> Wir hatten mehr oder weniger Schwierigkeiten in der Grundschule mit höhen und tiefen, haben diese aber immer gemeistert.<br
/> Anfang der 3 Klasse sind wir nach Solingen gezogen, natürlich kann sich jeder Vorstellen, was es für ein Kind mit ADS heißt umzuziehen.<br
/> Die Probleme nahmen zu, mein Sohn bekam Ergo Therapie und wird seit dem auch Medikamentös behandelt. Ich habe damals viel mit der Klassenlehrerin gesprochen, sie war Gott sei dank Einsichtig und hat meinen Sohn Leon unterstützt wo sie nur konnte, am Ende der 4 Klasse stand mein Sohn in allen Fächern ( bis auf Deutsch wegen LRS Note 4 ) 2-3 .<br
/> Er bekam die Realschul Empfehlung wobei sie sagte das Leon echt mit viel Geduld und Unterstützung von den Lehrern das auf jedenfall schafft.<br
/> Mit dem Wechsel auf die Realschule begann der Horror, ständiger Trainingsraum, Suspendierung, 2 x Disziplinarverfahren ( ständige Medikamenten Erhöhung und jetzt Verhaltenstherapie und neue ADS Testung )  sodass jetzt der endgültige Rauswurf droht .<br
/> Mein Sohn sieht auf dieser Schule keine Chance mehr für sich, die Lehrer beleidigen ihn nur noch und sehen ihn als störend.<br
/> Mein Sohn leidet unter dieser Situation so sehr sodass ich mir jetzt Gedanken über eine Privatschule mache die spezielle diesen Kindern hilft ( Hebo Bonn ).<br
/> Es gibt doch die Möglichkeit laut §35a die finanzielle Unterstützung zu bekommen oder? Sollte ich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen? Können Sie uns dabei Helfen?<br
/> Noch ein kleines anliegen, ich hatte bereits einen RA zu Rate gezogen, allerdings habe ich den Eindruck das ich an ein Schwarzes Schaf geraten bin der wenig Motiviert ist.<br
/> Kann ich da das Mandat niederlegen und einen anderen RA ( z.b. Sie )beauftragen??  Remscheid ist ja nicht soweit.<br
/> Vielen Dank vorab für ihre Antwort</p><p>Gruss Tanja 32</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Comment on Zu schulischen Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG &#8211; vom Verweis bis zur Entlassung by rolf</title><link>http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/zu-schulischen-ordnungsmassnahmen-gemaess-53-schulg-vom-verweis-bis-zur-entlassung/comment-page-1/#comment-1618</link> <dc:creator>rolf</dc:creator> <pubDate>Fri, 23 Mar 2012 22:05:46 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.forum-verwaltungsrecht.de/?p=377#comment-1618</guid> <description>Hallo Herr Nippel,
vielen Dank für Ihre Antwort.Wir haben inzwischen den schriftlichen Verweis erhalten.Meine erste Frage wäre ,ob es hier nicht zu etlichen Formfehlern gekommen ist.Der Brief ist weder datiert noch gibt es eine Anrede.Es wird von einem Protokoll der Geschehnisse berichtet,es liegt aber nicht bei.Es wird auf ein Widerspruch innerhalb von 2Wochen hingewiesen (ich meine ,es wäre 1Monat),aber nicht an wen ich diese zu richten habe (ich meine  ,das müsste auch mitgeteilt werden).Gibt es nicht auch eine Frist für die Zustellung und müsste diese nicht per Einschreiben erfolgen?
Bei dem Anhörungsgespräch wurde uns nicht gesagt,dass wir eine neutrale zur Schule gehörende Person hinzuziehen können und es wurde auch kein Protokoll geschrieben.
Nun zu dem Fall an sich.Mein Kind hat dieses Kind zwar beleidigt und verbal gedemütigt (was ich natürlich auch überhaupt nicht toleriere),aber zum einen ist er eigentlich mit diesem Kind befreundet gewesen und aus einem Streit heraus kam es zu dieser einmaligen Mail. Er hat sich auch aus eigenen Stücken bei dem Kind entschuldigt und ist sonst überhaupt noch nicht in der Schule auffällig geworden.Ich finde,dass die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht gegeben  ist.Ich habe gelesen,dass  Ordungsmaßnahmen nur zulässig sind ,wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen .Über diese ist aber überhaupt nicht gesprochen worden,sondern  wir wurden sofort zur Schule bestellt,obwohl mein Sohn sein Verhalten schon lange bereut und mit seinen 11 Jahren diese Sache gar nicht überblickt hat.Es ist sogar so,dass er jetzt täglich  über Bauchweh klagt und nicht mehr zur Schule gehen will.Diese Umstände müssten doch auch berücksichtigt werden.Da einige Kinder seiner Klasse sehr auffällig sind und die Klassenlehrerin am Ende ihre Kräfte ,habe ich das Gefühl,dass hier die Ordungsmaßnahme als abschreckendes Beispiel ausgesprochen werden soll.Habe ich mit einem Widerspruch Aussicht auf Erfolg,soll ich einen Anwalt einschalten und gibt es für die verschiedenen Bundesländer verschiedene Regularien?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
LG  Rolf</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br
/> vielen Dank für Ihre Antwort.Wir haben inzwischen den schriftlichen Verweis erhalten.Meine erste Frage wäre ,ob es hier nicht zu etlichen Formfehlern gekommen ist.Der Brief ist weder datiert noch gibt es eine Anrede.Es wird von einem Protokoll der Geschehnisse berichtet,es liegt aber nicht bei.Es wird auf ein Widerspruch innerhalb von 2Wochen hingewiesen (ich meine ,es wäre 1Monat),aber nicht an wen ich diese zu richten habe (ich meine  ,das müsste auch mitgeteilt werden).Gibt es nicht auch eine Frist für die Zustellung und müsste diese nicht per Einschreiben erfolgen?<br
/> Bei dem Anhörungsgespräch wurde uns nicht gesagt,dass wir eine neutrale zur Schule gehörende Person hinzuziehen können und es wurde auch kein Protokoll geschrieben.<br
/> Nun zu dem Fall an sich.Mein Kind hat dieses Kind zwar beleidigt und verbal gedemütigt (was ich natürlich auch überhaupt nicht toleriere),aber zum einen ist er eigentlich mit diesem Kind befreundet gewesen und aus einem Streit heraus kam es zu dieser einmaligen Mail. Er hat sich auch aus eigenen Stücken bei dem Kind entschuldigt und ist sonst überhaupt noch nicht in der Schule auffällig geworden.Ich finde,dass die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht gegeben  ist.Ich habe gelesen,dass  Ordungsmaßnahmen nur zulässig sind ,wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen .Über diese ist aber überhaupt nicht gesprochen worden,sondern  wir wurden sofort zur Schule bestellt,obwohl mein Sohn sein Verhalten schon lange bereut und mit seinen 11 Jahren diese Sache gar nicht überblickt hat.Es ist sogar so,dass er jetzt täglich  über Bauchweh klagt und nicht mehr zur Schule gehen will.Diese Umstände müssten doch auch berücksichtigt werden.Da einige Kinder seiner Klasse sehr auffällig sind und die Klassenlehrerin am Ende ihre Kräfte ,habe ich das Gefühl,dass hier die Ordungsmaßnahme als abschreckendes Beispiel ausgesprochen werden soll.Habe ich mit einem Widerspruch Aussicht auf Erfolg,soll ich einen Anwalt einschalten und gibt es für die verschiedenen Bundesländer verschiedene Regularien?<br
/> Vielen Dank für Ihre Hilfe<br
/> LG  Rolf</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
