I. Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut. In Nordrhein-Westfalen ist in den meisten Fällen das Verwaltungsgericht in erster Instanz zuständig, § 45 VwGO. Für Normenkontrollen gemäß § 47 VwGO ist das Oberverwaltungsgericht Münster erste Instanz. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist in der Regel der Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht in Münster eröffnet (Berufungs- und … [weiterlesen]
Irreführende Rechtsmittelbelehrung, Fehlen des Hinweises zur Niederschrift, §§ 58 Abs. 1, 70 VwGO
“Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die den Eindruck weckt, der Widerspruch könne nur schriftlich eingelegt werden und müsse innerhalb der Widerspruchsfrist begründet werden, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf.” So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 13. Dezember 1978 (6 C 77/78). Ein Fehler, der immer wieder vorkommt und doch einfach zu vermeiden wäre. In der … [weiterlesen]
Das Kostenrisiko des Beigeladenen im Verwaltungsprozess
Die Kostentragungspflicht des Beigeladenen ist in § 154 Abs. 3 und § 162 Abs. 3 VwGO geregelt: § 154 VwGO … (3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, wenn er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat; § 155 Abs. 4 bleibt unberührt. … § 162 VwGO … (3) Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind … [weiterlesen]



