öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen – Archiv

öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen - Beiträge zu öfentlich-rechtlichen Ersatzleistungen
    rotes Buch mit Paragraf

    Amtshaftungsansprüche gegenüber Gemeinden gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG

    Amtshaftungsansprüche gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gegenüber Gemeinden bespreche ich meinem “Forum Kommunalrecht” in den folgenden Artikeln. …

    1. zur Schadenersatzpflicht der Gemeinde, wenn an einem PKW durch ein ungesichertes Schlagloch Schäden entstehen,

    2. Streupflicht vor Immobilien der Gemeinden (es ging um die Folgen eines Sturzes eines Schüler auf eisglattem Zebrastreifen vor der Schule),

    3. Überwachung …

    weißes Buch mit Paragraf

    Verkehrssicherungspflicht und Amtspflicht gemäß § 9 a StrWG

    In Nordrhein-Westfalen sind die mit der Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen zusammenhängenden Aufgaben den Bediensteten der damit befassten Körperschaften als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit übertragen, § 9 a Abs. 1 S. 2 StrWG NRW. Die Erhaltung der Verkehrssicherheit verlangt z. B., dass auf die Belange von Fußgängern beim Aufstellen eines Bauzauns Rücksicht genommen wird.

    Das Amtsgericht Daun …

    Schule in Stichworten

    Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB – zur Aufsichtspflicht von Lehrern

    Das Landgericht Hamburg und das Landgericht Aachen setzten sich im Jahr 1991 jeweils mit der Aufsichtspflicht und deren Verletzung von Lehrern auseinander (Urteile vom 26. April 1991 (303 O 174/90) und vom 15. November 1991 ( 4 O 319/91):

    … Die Pflicht der Schule, die Schulkinder in ihrem Bereich zu beaufsichtigen, ist auch grundsätzlich eine Amtspflicht, so dass sich die Haftung allein nach § 839 BGB / Art. 34 GG richtet, nicht jedoch nach § 832 BGB. …

    grauer Schild mit Paragrafenzeichen

    Öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen

    Es wird – auch im Hinblick auf die Rechtsfolge – zwischen rechtmäßigen Eingriffen und rechtswidrigen Eingriffen unterschieden:

    I. Rechtmäßiger Eingriff

    Ein rechtmäßiger Eingriff, der Entschädigungs- oder auch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann, kann auf Grund folgender Handlungen stattfinden:

    1. Enteignung …
    2. enteignender Eingriff …

    II. Rechtswidriger Eingriff