Nachbarstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht spielen in der Alltagspraxis eine große Rolle. Bauvorhaben müssen sowohl nach dem Bauplanungsrecht als auch nach dem Bauordnungsrecht zulässig sein. Doch nicht jede Norm aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht hat eine sogenannte “drittschützende Wirkung”, so dass ein Verstoß gegen die Norm Rechte des Nachbarn gegenüber dem Bauherrn auslösen kann. I. Bauplanungsrecht … [weiterlesen]
Genehmigungspflicht für Ablagerungen auf einem Grundstück
§ 63 Abs. 1 S. 1 BauO NRW beschreibt genehmigungspflichtige Vorhaben. Genehmigungspflichtig sind die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen. § 65 Absatz 1 BauO NRW nennt zahlreiche Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, u. a.: § 65 Abs. 1 BauO NRW: … 26. Ausstellungsplätze, Abstellplätze und Lagerplätze bis zu 300 qm Fläche außer in … [weiterlesen]
Grunddienstbarkeit und Baulast für eine Zufahrt
Zugänge und Zufahrten sind Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW. …
Verzicht und Verwirkung von baurechtlichen Nachbarrechten
Das OVG Greifswald führte in einem Beschluss vom 5. November 2001 (3 M 93/01), dass die Verwirkung von Nachbarrechten in Betracht kommt. Zunächst prüfte das Gericht den Verzicht des Nachbarn (gegenüber der Baubehörde) und stellte in den Leitsätzen fest: 1. Die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Berechtigten, von der an im Hinblick auf die … [weiterlesen]



