Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt das Recht, welches in jedem Verwaltungsverfahren anzuwenden ist. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen. Die maßgeblichen Regelungen zu den grundlegenden Rechtsinstituten werden durch die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG des Bundes, VwVfGe der Länder) getroffen. Die wichtigsten Handlungsformen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind: – der Verwaltungsakt (§§ 35 ff. VwVfG), – der … [weiterlesen]
Rundfunkgebühren und Geltung des VwVfG – Erstattung von Kosten des Rechtsanwaltes
Gerne verweist die Gebühreneinzugszentrale darauf, dass gemäß § 2 Abs. 1 VwVfG NW das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für das Verfahren der GEZ gelte. …
Der Begriff des Verwaltungsaktes im Verwaltungsverfahren
Der wichtigste Begriff des Verwaltungsrechts ist der Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und diese auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Gegen den Verwaltungsakt kann innerhalb einer Frist eines Monats nach … [weiterlesen]
Anhörung und Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren
Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung einer Behörde erheblichen Tatsachen zu äußern. Hiervon kann nur in ausdrücklich in § 28 Abs. 2 und 3 VwVfG genannten Fällen abgesehen werden. Die Äußerungen sollten überlegt und sorgfältig erfolgen. Hierzu sollte bekannt sein, über welche Kenntnisse … [weiterlesen]
Zur Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes
Der Verwaltungsakt muss dem Adressaten – damit er wirksam wird – bekannt gegeben werden. …
Die Bekanntgabe kann durch formlose Bekanntgabe mündlich, schriftlich, …
Bevollmächtigte und Beistände im Verwaltungsverfahren, § 14 VwVfG
Gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 VwVfG soll sich die Behörde an den Bevollmächtigten wenden, wenn dieser für das Verfahren bestellt ist. Diese Vorschrift verbietet grundsätzlich die unmittelbare Kontaktaufnahme der Verwaltungsbehörde mit einem Verfahrensbeteiligten unter Umgehung des Verfahrensbevollmächtigten! Nur in Ausnahmefälle und bei Verständigung des Anwalts kann davon abgewichen werden, § 14 Abs. 3 … [weiterlesen]
Elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der Gesetzgeber hat nunmehr in § 3 a VwVfG bestimmt, dass die Übermittlung elektronischer Dokumente im Verwaltungsverfahren durchaus zulässig ist: § 3a VwVfG – Elektronische Kommunikation (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, … [weiterlesen]
Zur Verletzung des Anhörungserfordernisses gemäß § 28 VwVfG
Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 28. Februar 1996 im Rahmen eines Klageverfahrens gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung einer Autobahn, dass eine förmliche Anhörung gemäß § 28 VwVfG nicht erforderlich sei (4 A 28/95). Durch die Errichtung einer Tunnelstützmauer wurden die Kläger mit 6 qm des Grundstücks enteignet, 25 qm wurden vorübergehend für die Ablagerung … [weiterlesen]
Verwaltungsverfahrensrecht
I. Bundes- und Landesverwaltungsverfahrensrecht 1. Anwendungsbereich Sowohl der Bund als auch die Länder haben Verwaltungsverfahrensgesetze erlassen. Der Grund hierfür wird schon aus den nachfolgend abgedruckten Regelungen zu den Anwendungsbereichen deutlich. Letztlich ergibt sich diese Aufteilung aus den Regelungen des Grundgesetzes zur Gesetzgebungszuständigkeit: § 1 BVwVfG Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der … [weiterlesen]



