Die Kosten des Rechtsanwalts können in der Regel nach einem erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgefordert werden. Im Wesentlichen sind die Vorschriften des § 105 OWiG und des § 467 a StPO zu beachten. Eine Ausnahme nennt § 109 a Abs. 2 OWiG, wenn dem Betroffenen Auslagen entstanden sind, die durch ein rechtzeitiges Vorbringen hätten … [weiterlesen]


