Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Schulrecht: freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I

Die “Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I” (im Folgenden: APO–S I) sieht in § 23 eine einmalige freiwillige Wiederholung der Klasse zehn zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses vor, wenn eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt wurde. Die Wiederholung setzt voraus, dass der Schüler dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in   … [weiterlesen]