Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Irreführende Rechtsmittelbelehrung, Fehlen des Hinweises zur Niederschrift, §§ 58 Abs. 1, 70 VwGO

“Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die den Eindruck weckt, der Widerspruch könne nur schriftlich eingelegt werden und müsse innerhalb der Widerspruchsfrist begründet werden, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf.” So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 13. Dezember 1978 (6 C 77/78). Ein Fehler, der immer wieder vorkommt und doch einfach zu vermeiden wäre. In der   … [weiterlesen]