Gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 1. Halbsatz LAbfG NRW kann der Entsorgungsträger in seiner Satzung regeln, dass für einzelne Abfallfraktionen mindestens ein bestimmtes Behältervolumen vorzuhalten ist. Es ist aber darauf zu achten, dass die Anreizfunktion der Gebührenbemessung nach § 9 Abs. 2 S. 3 zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung nicht unterlaufen wird, § … [weiterlesen]
Abfallrecht – Anschluss- und Benutzungszwang sowie Ahndung im Falle eines Verstoßes
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Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben in der Regel das Recht, die Entsorgung der Abfälle zu verlangen und dem jeweils zuständigen Entsorger zu überlassen. Gemäß den §§ 13 und 14 KrW-AbfG i. V. m. den jeweils einschlägigen Entsorgungssatzungen unterliegen sie auch einem Anschluss- und Benutzungszwang. Der Anschluss- und Benutzungszwang ist in der Regel strafbewehrt. Kommen … [weiterlesen]


