Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Verwaltungsverfahrensrecht

I. Bundes- und Landesverwaltungsverfahrensrecht 1. Anwendungsbereich Sowohl der Bund als auch die Länder haben Verwaltungsverfahrensgesetze erlassen. Der Grund hierfür wird schon aus den nachfolgend abgedruckten Regelungen zu den Anwendungsbereichen deutlich. Letztlich ergibt sich diese Aufteilung aus den Regelungen des Grundgesetzes zur Gesetzgebungszuständigkeit: § 1 BVwVfG Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der   … [weiterlesen]

Öffentliches Baurecht und Nachbarschutz

Nachbarstreitigkeiten im öffentlichen Baurecht spielen in der Alltagspraxis eine große Rolle. Bauvorhaben müssen sowohl nach dem Bauplanungsrecht als auch nach dem Bauordnungsrecht zulässig sein. Doch nicht jede Norm aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht hat eine sogenannte “drittschützende Wirkung”, so dass ein Verstoß gegen die Norm Rechte des Nachbarn gegenüber dem Bauherrn auslösen kann. I. Bauplanungsrecht   … [weiterlesen]

Öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen

Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Urteil vom 19. Oktober 1982 (2 BvF 1/81) im Hinblick auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz allein des Bundes fest, dass das vom Gesetzgeber verabschiedete Staatshaftungsrecht verfassungswidrig sei. Deshalb sind die Regelungen zum Staatshaftungsrecht – also auch zu den öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen – breit gestreut und entziehen sich teilweise einer ordnenden Systematik. Es   … [weiterlesen]

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt das Recht, welches in jedem Verwaltungsverfahren anzuwenden ist. Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen. Die maßgeblichen Regelungen zu den grundlegenden Rechtsinstituten werden durch die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG des Bundes, VwVfGe der Länder) getroffen. Die wichtigsten Handlungsformen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind: – der Verwaltungsakt (§§ 35 ff. VwVfG), – der   … [weiterlesen]

Verwaltungsprozessrecht

I. Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist grundsätzlich dreistufig aufgebaut. In Nordrhein-Westfalen ist in den meisten Fällen das Verwaltungsgericht in erster Instanz zuständig, § 45 VwGO. Für Normenkontrollen gemäß § 47 VwGO ist das Oberverwaltungsgericht Münster erste Instanz. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist in der Regel der Rechtsweg zum Oberverwaltungsgericht in Münster eröffnet (Berufungs- und   … [weiterlesen]

Abgabenrecht – Abgaben im Bereich der Verwaltungsgerichte

Hier sollen nur die Abgaben im Bereich der Verwaltungsgerichte angesprochen werden. Diese sind im Wesentlichen beschränkt auf die Kommunalabgaben. Kommunalabgaben sind Steuern, Gebühren und Beiträge. I. Steuern Steuern werden in § 3 AO definiert. § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen (1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem   … [weiterlesen]

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Auf dieser Seite spreche ich in kurzen Artikeln verwaltungsrechtliche Themen an. Die Artikel sollen denjenigen helfen, die Probleme mit Behörden haben. Nicht zuletzt mache ich auf meine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Städtedreieck Remscheid, Solingen, Wuppertal aufmerksam. Ich möchte mich als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig mit dem Verwaltungsrecht beschäftigen.

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